Ein Anti-AfD-Plakat hängt im Fenster eines Linken-Parteibüros in Brandenburg. Nach einem Hinweis stellt es die Polizei sicher. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Es ist nicht strafbar. Das Plakat der Brandenburger Linken in Fürstenwalde/Spree mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ ist nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht strafbar. Ein Anfangsverdacht zu dem von der Polizei beschlagnahmten Plakat sei verneint worden, teilte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. „Das Plakat wurde wieder freigegeben.“ Das Verfahren sei eingestellt – weder ein Verdacht der Beleidigung noch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen habe sich bestätigt. Nach einem Zeugenhinweis hatte die Polizei das Plakat im Fenster des Parteibüros am 11. September beschlagnahmt. Höcke zeigt darauf laut Staatsanwaltschaft einen ausgestreckten rechten Arm, daneben steht „#stopptdieafd“. In der Kombination sei eine ablehnende Haltung zur dahinterstehenden Ideologie erkennbar, hieß es zur Begründung.
via tagesspiegel: Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar
siehe auch: Kriminalisierung stoppen! Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi!“ ist nicht strafbar (2023): Versuche der Kriminalisierung und Einschüchterung von Demokratinnen und Antifaschistinnen müssen sofort gestoppt werden! — Update (15. November 2023): Im November 2023 haben auch die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Nürnberg/Fürth zwei Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist*innen wegen Verwendung von Material unserer Kampagne eingestellt. Die Einstellungsbescheide aus Hamburg (AZ 7101 Js 898/23) und Nürnberg/Fürth (AZ 406 Js 62397/23) liegen uns ebenfalls vor. Der Landessprecher der VVN-BdA Hessen und Aktivist von Aufstehen gegen Rassismus RheinMain, gegen den nach einem Protest gegen den Landesparteitag der AfD Hessen in Königstein am Taunus Anfang Mai ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden war, ist mittlerweile vollumfänglich entlastet. Die Polizei hatte dem Antifaschisten eine Straftat nach § StGB 188 „Üble Nachrede und Verleumdung“ vorgeworfen. Sein angebliches Vergehen: Ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“, das er beim Gegenprotest hochgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main machte am 12. Juni jedoch unmissverständlich klar: Die AfD muss sich gefallen lassen, dass ihr inoffizieller „Führer“ als Nazi bezeichnet wird (die Begründung zur Einstellung des Verfahrens – AZ 6402 Js 226874/23 – liegt Aufstehen gegen Rassismus vor). Denn der Slogan sei keine Beleidigung, sondern als „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ zu bewerten und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Staatsanwältin gegenüber der Presse. Dies gelte umso mehr, so die Staatsanwältin weiter, weil „der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“. ; Verfahren wegen Beleidigung eingestellt Björn Höcke bleibt ein Nazi (2023). Die Polizei Hamburg hatte wegen eines Antifa-Plakates gegen Thüringens AfD-Chef ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Welche politischen Positionen verkörpert Björn Höcke? Ein Plakat des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus (AgR) nennt den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der thüringischen AfD kurz und knapp: „Nazi“. In Hamburg hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen anlässlich des Plakats mit dieser Botschaft eingestellt. (…) Höcke ist ein Nazi: „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah darin keine strafbare Beleidigung, sondern ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“. Kerth erwartete, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft spätestens nach diesem Hinweis ihrer Anwältin die Ermittlungen einstellen würde. Doch dem war nicht so. „Beschämend, dass nun erst jetzt die Einstellung erfolgt“, sagt Kerth. Die Sozialwissenschaftlerin denkt, dass zwei Äußerungen in den vergangenen Wochen ein Umdenken eingeleitet haben könnten. Denn mittlerweile hätten „‚selbst hochrangige CDU-Politiker‘ wie der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegener oder der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst Björn Höcke als Nazi oder die AfD als Nazi-Partei bezeichnet“; Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘: Aussage ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt (2023) Am Rande einer Anti-AfD-Kundgebung im hessischen Königstein hat die Polizei das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beschlagnahmt. DIE LINKE hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Zur Antwort des hessischen Innenministeriums auf diese Kleine Anfrage, der zufolge das Hochhalten eines solchen Plakats keine Straftat darstelle, erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Bei Anti-AfD-Protesten in Königstein am 7. Mai dieses Jahres hatte die Polizeiführung angeordnet, das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ eines Versammlungsteilnehmers sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts inzwischen ein.“ Die Staatsanwaltschaft sei der Meinung, dass die Bezeichnung ‚Nazi‘ aufgrund von Höckes wiederholten öffentlichen Äußerungen als von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung zu bewerten sei, so Felstehausen. Deshalb habe die Polizei das Plakat nun zurückgeben müssen.
siehe dazu auch: Es ist amtlich: Björn Höcke darf Faschist genannt werden (2019). Führerkult, faschistische Agenda, Verharmlosung Hitlers: Ein Gericht in Thüringen hat im Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Die Begründung der Richter liest sich wie ein Fanal gegen rechts. Eigentlich sollte das Motto „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ den Gegnern eines Auftritts des Rechtsauslegers in Eisenach verboten werden. So hatte es die Stadtverwaltung beantragt und in einem ersten Urteil auch recht bekommen. Nun jedoch wurde das Motto in einem Eilverfahren doch genehmigt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot der Bezeichnung „Faschist“ für Höcke auf, weil die Antragstellerin „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht habe, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“. Das Urteil sei mit Zitatstellen aus einem Buch Höckes und Presseberichten „ausreichend belegt“. Die Richter erklärten, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache (…) im Vordergrund steht“. Gericht erkennt Argumente der Höcke-Gegner an Die Antragsteller führten zahlreiche Belege an, die Höcke als Faschisten kennzeichnen sollten. In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ vertrete der AfD-Politiker „eine faschistische Agenda“. Die Rede sei dort von einem neuen Führer und dem angeblichen „Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. Höcke trete für eine „Reinigung“ Deutschlands von politischen Gegnern ein und relativiere den Hitler-Faschismus. 8:::9 Der Schutz der freien Meinungsäußerung stehe über dem ehrverletzenden Charakter, den die Bezeichnung „Faschist“ haben könne, urteilte das Gericht. Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso wenig wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.


