Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er kündigte Rechtsmittel an. Der Politiker hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt, weswegen es nun zu der Verhandlung kam. In dem Strafbefehl wird Stadler dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigte Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen.

via pnp: Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

siehe auch: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten. Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an. Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Bildtexten waren hier Worte wie “Pack” oder “Messerstecher” zu lesen. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. “Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen”, schrieb Stadler in dem Post, außerdem die Bezeichnung “Edelasylanten”. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus. Richterin: Das zulässige Maß überschritten Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. “Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat.” Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz “Don’t kill the Messenger” und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Am Wahlkampfstand – Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

Eskalation auf einem Volksfest in Rummelsburg: Ein Zeuge berichtet von Gewalt am AfD-Stand. Was genau passiert ist. Beim Wasserfest an der Rummelsburger Bucht gab es am vergangenen Sonnabend, 4. Juli, offenbar einen Gewaltvorfall. Ein AfD-Politiker soll einer Frau ins Gesicht geschlagen haben. Bei dem Mann handelt es sich nach Zeugenangaben um Hartmut Naß, den Schatzmeister des AfD-Bezirksverbands Lichtenberg. Wie ein Augenzeuge der Berliner Morgenpost berichtete, ereignete sich der Vorfall am südlichen Ende der Zillepromenade. Dort hatten verschiedene Parteien ihre Stände aufgebaut – auch die AfD. Zwei Frauen, die mit einem Hund unterwegs waren, sollen sich dem AfD-Stand genähert haben, so der Zeuge weiter. Eine der Frauen soll dann „mehrere Gegenstände von geringem Wert“ vom Wahlkampfstand genommen und in einen Hundekot-Beutel gesteckt haben. Wohl in der Absicht, diese zu entwenden. Daraufhin soll Naß der Frau „unvermittelt“ mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Berliner Polizei hat eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen, wie ein Sprecher der Morgenpost bestätigte. Demnach war der Tatverdächtige „am Infostand einer Partei tätig“. Die Frau sei daran gehindert worden, Dinge von dem Stand zu entwenden. Gegen sie werde nicht ermittelt. Hartmut Naß ließ eine Anfrage der Berliner Morgenpost bislang unbeantwortet. Er ist als Schatzmeister im Bezirksvorstand der AfD-Lichtenberg. Außerdem ist er nach Angaben der Partei Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Gemeinschaft für sozialtherapeutische und sozialpädagogische Hilfen Berlin/Brandenburg e. V.“

via mz web: Am Wahlkampfstand Lichtenberger AfD-Politiker soll Frau ins Gesicht geschlagen haben: Polizei ermittelt

Ikkimel im „Morgenmagazin“ „Poppstar“ überfordert ZDF-Publikum

Die feministische Rapperin Ikkimel tritt im Frühstücksfernsehen auf. Und trifft beim konservativen Publikum auf kollektive Schockstarre. Um 5.30 Uhr morgens steht Ikkimel meistens im Club und ballert Ketamin auf dem Klo. An diesem Montagmorgen steht die Berliner Rapperin auf der Bühne des ZDF-„Morgenmagazins“. „Fußballmänner, alles Penner/ Bierbauch, Bratwurst, leckerschmecker“, rappt Mama Ikki, wie Fans die 29-Jährige nennen. Die Kamera schwenkt ins Publikum, das wie eine Ausflugsgruppe eines Mehrgenerationenprojekts wirkt. Auf den Rängen sitzen U14- und Ü50-Jährige vereint in einer kollektiven Schockstarre. Keiner bewegt sich zur Musik oder wippt mit, stattdessen: irritierte, überforderte und versteinerte Blicke. Ikkimel, gekleidet in bauchfreiem Tanktop und kurzem lila Paillettenrock, der nicht ansatzweise ihren Arsch bedeckt, dafür ihre großflächigen Oberschenkeltattoos freilegt, rappt selbstbewusst weiter: „Ich bin schlau und wunderschön, oh Baby, alles an mir glitzert/ Pussy gut, er ist so süß, ich werd’ zu seiner Kitty Cat“. Der Zusammenprall der Welten scheint die Rapperin eher zu amüsieren als zu verunsichern. Immer wieder kichert sie, zum Schluss ruft sie: „Wir freuen uns auf die Frauen-WM nächstes Jahr!“ Moderator Andreas Wunn meint danach, Scherben aufsammeln zu müssen: „Liebe Fußballmänner, nicht beleidigt sein, das ist Provokation und Kunst und trifft gerade so richtig einen Nerv bei der Gen Z.“

via taz: Ikkimel im „Morgenmagazin“ „Poppstar“ überfordert ZDF-Publikum

„Ich habe mich erschrocken, weil es ein Schwarzer war“: Mehrfach Vorbestrafter rechtfertigt brutale Attacke mit Rassismus

– Er soll mit einem Komplizen einen Passanten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Für die Tat liefert er eine bizarre Begründung. Wegen einer ausländerfeindlichen Attacke gegen einen Afrikaner in Neubrandenburg muss sich derzeit ein 21-Jähriger vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen aus Neubrandenburg gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am 8. April 2023 zusammen mit einem Kumpel, gegen den noch gesondert verhandelt werden soll, nachts an der Hochstraße zur Oststadt einen Fußgänger niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten derart misshandelt haben, dass dieser diverse und „erhebliche Verletzungen im Gesicht“ erlitt. Allein die Zahnbehandlung hat mehrere Monate gedauert, sagte der Geschädigte am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht mit Richterin Teresa Beling. Opfer nach kurzer Flucht wohl niedergetreten „Ich habe die Männer gar nicht gekannt“, erläuterte der 42-jährige Mann, der aus Eritrea stammt und im Lager einer Firma arbeitet, zu Prozessbeginn. Er sei damals von einer Feier vom Datzeberg gekommen. Die Täter hätten ihn in der Nacht zu Sonntag gegen 3.00 Uhr erst gefragt, ob er Drogen, Zigaretten oder Geld habe. Das habe er verneint. Dann habe plötzlich einer der beiden mit einer Metallstange auf ihn eingeschlagen. Die beiden Tatverdächtigen sollen ebenfalls angetrunken gewesen sein, bei ihnen wurden später zwischen 1,7 und 1,8 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Der Geschädigte konnte nach dem Hieb wohl flüchten, wurde aber eingeholt, niedergetreten und weiter geschlagen, wie eine Zeugin erläuterte. Unklar blieb aber bisher im Prozess, wer welchen Anteil an der Attacke hatte und ob wirklich ein Messer im Spiel war. Die Schlägerei endete erst, als zwei damalige Freundinnen der Männer, die ein Stück vorausgegangen waren, laut riefen, dass diese endlich aufhören sollten. Dann sei schon die Polizei gekommen. Zu Prozessbeginn bestritt der 21-Jährige, dass er zugetreten haben soll. „Ich habe mich aber erschrocken, als der Mann nachts plötzlich vor mir stand, weil es ein Schwarzer war“, erklärte der Angeklagte. (…) als „schwarzen Nigger“ beschimpft zu haben. Das bestritt der Angeklagte aber. Der 21-Jährige gestand allerdings, dass er auch 31 Gramm Amphetamine in seiner Küche hatte, die einige Tage nach der Gewaltattacke in seiner Wohnung gefunden wurden. Der Prozess gegen den arbeitslosen Mann soll am 29. Juli fortgesetzt werden. Dem 21-Jährigen droht eine Haftstrafe. Sein Vorstrafenregister weist immerhin schon 14 Eintragungen auf

via nordkurier: „Ich habe mich erschrocken, weil es ein Schwarzer war“: Mehrfach Vorbestrafter rechtfertigt brutale Attacke mit Rassismus

Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

Verfahren an Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich offenbar um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Nach dem gewalttätigen Übergriff gegen einen Taxilenker in Leoben Ende Juni ist für die Ermittlungen nun die Staatsanwaltschaft Wien zuständig. Wie Behördensprecherin Nina Bussek der APA einen Bericht der Presse bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Leoben die Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und versuchter schwerer Körperverletzung abgetreten, da in Wien bereits ein Verfahren gegen einen Verdächtigen anhängig ist. Der gewalttätige Zwischenfall hatte sich in der Nacht auf den 20. Juni ereignet, als gerade hunderte Korporierte aus Deutschland und Österreich an einem Fest der Burschenschaft Leder teilnahmen. Der Taxifahrer weigerte sich, drei Burschenschafter zu chauffieren, die in seinem Fahrzeug Platz genommen hatten und Nazi-Parolen von sich gegeben haben sollen. Ein „Heil Hitler“-Ruf soll gefallen sein. Der Taxler verständigte den Notruf. Taxifahrer gewürgt und am Boden auf ihn eingetreten Daraufhin versuchten die Burschenschafter zu flüchten, was der Taxler verhindern wollte, um der auf dem Weg befindlichen Polizei die Identifizierung der Männer möglich zu machen. In weiterer Folge sollen die Burschenschafter auf den Taxler losgegangen sein, indem ihn einer würgte und zu Boden brachte, wo mehrmals auf ihn eingetreten wurde. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich nach Informationen der APA um zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Ein weiterer beteiligter Mann war bis zum Bekanntwerden der Vorfälle als parlamentarischer Mitarbeiter eines FPÖ-Abgeordneten tätig.

via kurier: Angriff auf Taxler bei Burschenschafterfest: Verfahren gegen Identitäre nun in Wien

ERMITTLUNGSGRUPPE JUREX – Razzia in Magdeburg: Polizei geht gegen 18-Jährigen aus rechter Szene vor

Die Polizei hat in Magdeburg die Wohnung eines 18-Jährigen aus der rechtsextremen Szene durchsucht. Die Ermittler prüfen, ob er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. In Magdeburg ist die Polizei gegen einen jungen Mann aus der rechtsextremen Szene vorgegangen. Beamte der Ermittlungsgruppe JuRex, die sich speziell mit politisch motivierten Straftaten von Jugendgruppen beschäftigt, durchsuchten die Wohnung des 18-Jährigen. Den Angaben nach wird der junge Mann einer rechten Jugendszene zugeordnet. Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz Ermittelt wird, ob er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Bei der Durchsuchung seien zwar keine Waffen gefunden worden, dafür aber offenbar andere Beweismittel. Konkrete Angaben machte das Landeskriminalamt dazu nicht. Man werte aber noch Daten aus – auch aus dem Internet, hieß es. Ein Haftbefehl sei bislang jedoch nicht erlassen worden.

via mdr: ERMITTLUNGSGRUPPE JUREX Razzia in Magdeburg: Polizei geht gegen 18-Jährigen aus rechter Szene vor

a photo of a police car
Photo by Markus Spiske on Pexels.com

„Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

Die AfD hatte Wahlwerbung mit Heino gemacht, der Volksmusiker will sich jedoch nicht politisch vereinnahmen lassen. Nun fordert er von der AfD wegen Verletzung seiner Rechte eine erhebliche Summe. Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt.  Klage soll „klares Zeichen“ setzen Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

via tagesspiege: „Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung“: Heino will nach AfD-Post mit seinem Gesicht mindestens 30.000 Euro

siehe auch: Nach Wahlwerbung in der Uckermark Heino fordert von AfD 30.000 Euro Schadenersatz. Im Streit um Wahlwerbung mit dem Schlagersänger Heino besteht der Sänger auf Schadenersatz von der AfD. Am Landgericht Innsbruck ist eine Klage über 30.000 Euro auf immateriellen Schaden anhängig. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von rbb|24 mit. Die AfD habe nun bis Ende Juli Zeit, sich dazu schriftlich zu äußern. Im Herbst könnte dazu eine Verhandlung angesetzt werden. Das Management des Sängers macht einen Imageschaden geltend, der durch die unerlaubte Werbung eines AfD-Kandidaten vor der Landratswahl im Kreis Uckermark entstanden sei. Heino-Manager Helmut Werner sagte rbb|24, man wolle “einen Riegel vorschieben”, weil es immer häufiger vorkomme, dass Stars wie Heino ungefragt für parteipolitische Zwecke genutzt würden. “Noch dazu mit einer unwahren Tatsachenbehauptung. Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte”, so der Manager. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark am 19. April in sozialen Medien geschrieben: “Am Sonntag würde Heino Felix wählen.” Den Post hatte Teichner in Anlehnung an ein Lied von Heino mit “Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.” überschrieben. Das Management des Sängers hatte die Werbung daraufhin als “Unverschämtheit” bezeichnet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, der der AfD-Kreisverband Uckermark nachgekommen war. Zuvor hatte der Sänger beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt, da die AfD Uckermark keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.