AfD-Landesvorsitzender Schledde soll angeklagt werden

Nach Informationen des NDR plant die Staatsanwaltschaft Hannover, Anklage gegen Ansgar Schledde zu erheben. Der AfD-Landesvorsitzende soll von Parteimitgliedern Geld für aussichtsreiche Listenplätze für die Landtagswahl 2022 gefordert haben. Es geht um den Vorwurf von “Schwarzen Kassen”: Der schwelt seit einigen Jahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde. Nach Informationen des NDR plant die Staatsanwaltschaft Hannover nun offenbar Anklage gegen den Politiker zu erheben. Die “Hannoversche Allgemeine Zeitung” (HAZ) hatte zuerst berichtet. (…) Vor rund zwei Jahren kam es in der Parteizentrale der AfD-Niedersachsen zu einer Razzia. Anlass dafür war der Vorwurf eines inzwischen ehemaligen AfD-Mitglieds, dass Schledde eine “Schwarze Kasse” für die Landtagswahl 2022 geführt habe. Demnach sollten AfD-Politiker Geld zahlen, um einen aussichtsreichen Listenplatz zu erhalten. Recherchen des NDR zeigten damals: Auf Schleddes Privatkonto waren mehr als 100 Einzelüberweisungen von AfD-Mitgliedern eingegangen. Einige dieser Mitglieder sitzen inzwischen im Bundes- und im Landtag. Die Zahlungen variierten zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro. Zum Teil soll es sich um regelmäßige Überweisungen gehandelt haben. Als Verwendungszweck waren unter anderem “Kriegskasse” und “K-Kasse Mandatsträger”, sowie “Aufstellungsversammlung”, “eventueller Parteitag” und “Wahlkampf” angegeben worden.

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Staatsschutz ermittelt Böllerwürfe am Auto von AfD-Landtagsabgeordneter – kein politischer Hintergrund

Die AfD-Politikerin Enxhi Seli-Zacharias wählte am Morgen den Notruf, aufgeschreckt von Knallgeräuschen vorm Haus. Einen Tag später werden drei Teenager ermittelt, die etwas mit dem Vorfall zutun haben könnten. Nachdem am frühen Dienstagmorgen Böller beim Wohnhaus der Gelsenkirchener AfD-Landtagsabgeordneten Enxhi Seli-Zacharias explodiert sind, zeigt sich ihre Landtagsfraktion empört. „Mit Entsetzen“ habe er von dem „feigen Angriff“ erfahren, teilte der AfD-Fraktions- und Landesparteichef Martin Vincentz mit. Die Politikerin, die im Stadtteil Buer lebt, hatte nach Polizeiangaben um 4.58 Uhr den Notruf gewählt, weil sie Knallgeräusche gehört hatte. Nach ersten Zeugenangaben hätten drei junge Menschen mit E-Scootern Knallkörper gezielt in Richtung des Fahrzeugs der 32-Jährigen geworfen und sich danach in unbekannte Richtung entfernt, hieß es. Verletzt wurde niemand. Auch ob Sachschäden entstanden sind, war zunächst unklar. Das Haus der Abgeordneten wurde nicht getroffen. Die Böllerwürfe hatten nach ersten Erkenntnissen keinen politischen Hintergrund. Aktuell sei nicht von einer politisch motivierten Straftat auszugehen, teilte die Polizei in Gelsenkirchen mit. Direkt am Abend des Vorfalls habe sich ein 16-Jähriger im Beisein seiner Mutter auf der Wache im Ortsteil Buer gestellt. Anschlussermittlungen hätten zur Identifizierung von zwei weiteren, 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen geführt, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Der 16-Jährige habe angegeben, nicht gewusst zu haben, dass in dem Haus eine Politikerin wohne. Außerdem habe er fünf handelsübliche Silvester-Böller vorgelegt, die augenscheinlich denen glichen, die auch am Tatort gezündet worden seien. Die Ermittlungen gegen die drei Jugendlichen dauern an.

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Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

Der AfD-Kreisvorsitzende Paul Traxl hatte wegen eines Platzverweises bei einem Polizeieinsatz in Gremheim geklagt. Dort trafen sich wohl Zugehörige der rechten Szene. Es war der 13. Juli 2024, als in der Gaststätte „Zur Rose“ in Gremheim etwa 50 Personen zusammenkamen. Laut Polizei waren die Anwesenden in Teilen der rechten Szene zuzuordnen. Die Beamten rückten an, kontrollierten die Personalien und sprachen mehrere Platzverweise aus. Dabei stellten sie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und ein Einhandmesser sicher. Unter den Kontrollierten befand sich auch Paul Traxl, Kreisvorsitzender und Kreisrat der AfD im Landkreis Aichach-Friedberg. Auch er erhielt an diesem Abend einen Platzverweis. Weil er sich seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beraubt sah, zog er vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Vor Gericht entbrannte eine Debatte über den Begriff der drohenden Gefahr gemäß Artikel 11a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Genügt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gruppe wie der Jungen Alternative (heute Generation Deutschland), um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen? Die gesetzliche Grundlage des PAG ist umstritten und wird derzeit vom Karlsruher Verfassungsgericht behandelt. Vor dem Verwaltungsgericht ging es aber nur um dessen Ausführung (…) Besonders brisant wurde die Verhandlung bei der Frage, warum die Polizei an jenem Juli-Abend überhaupt mit einem ganzen Einsatzzug ausgerückt war. Bei dem Einsatz in Gremheim kam die Polizei, wie sie mitteilt, nach einer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis, dass von der Veranstaltung eine drohende Gefahr ausging. Diese Einschätzung beruhte demnach vor allem auf behördlichen Hinweisen auf eine mögliche Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene sowie auf Erkenntnissen zum Veranstaltungsort, zur überregionalen Anreise und zur „konspirativen Organisation“. Zu dem Treffen wurde vorher nicht offiziell eingeladen, stattdessen sollte die Versammlung wohl geheim bleiben. Informationen wurden nur über Mundpropaganda verbreitet. Die Beamten beriefen sich auf eine interne Quelle, die auf die Veranstaltung hingewiesen habe. Um wen es sich dabei handelte und welche Personen oder Vereinigungen aus der rechten Szene noch vor Ort waren, ließ die Polizei unbeantwortet. Die Erkenntnisse seien nicht öffentlich verwertbar. Das Gericht machte daraufhin öffentlich, dass es sich bei der Quelle um den Verfassungsschutz handelte. Dieser ging wohl auch davon aus, dass zu dem Treffen neben Mitgliedern der JA auch ein Mitglied der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Identitären Bewegung kommen würde. Juristische Niederlage für AfD-Politiker Traxl Am Ende konnte Kläger Paul Traxl, der am Verhandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Gericht erschien, keinen juristischen Sieg erringen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Der Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes sei demnach nicht schwerwiegend genug gewesen. Zudem galt der verhängte Platzverweis ohnehin nur bis 24 Uhr des betroffenen Abends. Der Antrag auf Aufhebung war damit schon am Folgetag nichtig. Das Gericht stellte ein „fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ fest, weshalb auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Mit der abgewiesenen Klage scheiterte Traxl auch mit dem Versuch, den entsprechenden Vermerk bei der Polizei löschen zu lassen. Er muss nun die Gerichtskosten in Höhe des Streitwerts von 5000 Euro tragen.

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Nachfahre von Buchenwald-Häftling verlässt Görlitz wegen Rassismus

Modedesigner kehrt nach Berlin zurück: »Wir möchten hier kein zweites 1933 miterleben«. Der Schritt erntet Häme von rechten Kommunalpolitikern. Der Modedesigner André Markov hat in Görlitz seine Koffer gepackt. Auf einem Foto auf seiner Homepage hält er in seinem Atelier ein Pappschild hoch: »We mooving back to Berlin«, steht darauf. Dazu lacht er fröhlich in die Kamera. Die nebenstehende Erklärung aber ist alles andere als heiter. Man verabschiede sich »mit einer klaren Ansage«, ist da zu lesen: »Wir möchten hier kein zweites 1933 erleben.« Markov ist mit seinem Ehemann vor fünf Jahren aus Berlin in die Stadt an der Neiße gezogen. Diese war wiederholt Drehort großer internationaler Filmproduktionen wie »Der Vorleser«, für die auch Markov 2008 tätig war. Etliche Jahre später zog er aus Berlin in die sächsische Stadt um. Er habe sich, sagte er der »Sächsischen Zeitung«, in die Stadt verliebt »und ihre sehr netten, damals noch sichtlich weltoffenen Menschen«. Seither aber mussten Markov, dessen Vater einen Migrationshintergrund hatte, und etliche seiner internationalen Mitarbeiter unschöne Erfahrungen in der Stadt machen. Der Designer berichtet von »alltäglichem Fremdenhass und Rassismus«. Er habe »aus nächster Nähe miterleben (müssen), wie sich rechtsextremes, antidemokratisches Gedankengut, Xenophobie und Queerfeindlichkeit wie ein Krebsgeschwür in die Region hineingefressen und das gesellschaftliche Klima vergiftet haben«. Ausdruck dessen sind Wahlergebnisse der AfD wie jüngst bei der Wahl des Oberbürgermeisters, als ein Kandidat der in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei gegen den mit überparteilicher Unterstützung angetretenen CDU-Amtsinhaber mehr als 44 Prozent holte. Markovs Vergleich zu 1933 mag drastisch wirken, ist aber biografisch motiviert. Gottlob Schopf, sein Urgroßvater mütterlicherseits, war KPD-Mitglied, wurde von den Nationalsozialisten nach deren Machtantritt 1933 verhaftet, saß ab 1939 im Konzentrationslager Buchenwald und starb an den Folgen der Haft kurz nach Ende der NS-Diktatur mit nur 53 Jahren – in dem Alter, in dem Markov jetzt ist.

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Uni Hamburg prüfte Plagiatsvorwürfe – Kein wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­halten bei Bro­sius-Gers­dorf

Wegen angeblicher Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes wurde die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf geprüft. Die Universität Hamburg stellte kein wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität Hamburg die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Die Universität erklärte nun, die Plagiatshinweise seien ordnungsgemäß untersucht worden. Die zuständigen Stellen hätten die Vorwürfe im Ergebnis nicht bestätigen können. “Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an”, teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. (…) Bereits im Juli 2025 hatte ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann beauftragtes anwaltliches Kurzgutachten die damals erhobenen Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Nach LTO-Informationen wurde das Verfahren von der Universität Hamburg schon länger abgeschlossen, die Öffentlichkeit aber erst jetzt informiert. (…) Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte im vergangenen Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die Union hatte jedoch erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Diverse Aussagen von Brosius-Gersdorf wurden insbesondere auf Social-Media falsch oder verzerrend dargestellt. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf ihre Kandidatur.

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Weener in Ostfriesland: Bürgermeisterkandidat wegen «Reichsbürger»-Nähe abgelehnt

Wegen einer Nähe zur «Reichsbürger»-Szene darf der parteilose Politiker Eugen Nazarenus nicht für das Bürgermeisteramt in der ostfriesischen Stadt Weener (Landkreis Leer) kandidieren. Der mit insgesamt sieben Mitgliedern besetzte Stadtwahlausschuss lehnte den Kandidaten am Abend einstimmig ab. «Der Wahlvorschlag wurde nicht zugelassen, weil man bei dem Bewerber fehlende Verfassungstreue festgestellt hat», sagte Hermann Welp, Vorsitzender des Stadtwahlausschusses, der Deutschen Presse-Agentur. Dem Wahlausschuss hätten Anhaltspunkte vorgelegen, die Zweifel aufwarfen, ob der Kandidat «jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung» einstehe, sagte Welp. Unter anderem kursierten demnach entsprechende Videos mit Aussagen von Nazarenus in sozialen Netzwerken. Außerdem gab es laut Welp behördeninterne Vorgänge bei der Stadt Weener, bei denen sich Nazarenus «reichsbürgertypisch» verhalten und das Bestehen der Bundesrepublik infrage gestellt habe. Genauere Angaben gab es dazu nicht.

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Polizei randaliert in Lingen – Lingens Polizisten helfen Extremisten

Das Wahlbündnis Die BürgerNahen nutzt in Lingen den Plakatwahlkampf, um vor der AfD zu warnen. Die Polizei findet es unerhört und reißt die Poster ab. (…) Letzten Freitag gegen 23 Uhr hatte die BN in der Lingener Innenstadt vor dem Einkaufszentrum Lookentor an der Lookenstraße sieben doppelseitige Hohlkammerplakate aufgehängt. An dieser Stelle baut die AfD regelmäßig ihre Infostände auf, meist an Samstagen. Dem wollten die BN-AktivistInnen etwas entgegensetzen. Die Plakate in Regenbogenoptik hingen an Laternenpfählen, einige in Augenhöhe, andere weiter oben, um unantastbar zu sein. Ihre Textbotschaft war eine unmissverständliche antifaschistische Warnung. (…) Auf den Plakaten stand nichts Illegales Die Plakate waren Teil des offiziellen BN-Kommunalwahlkampfs. Auf ihnen stand nichts Illegales. Unten stand ein Impressum. Alles, wie es sein muss. Doch kurz nach ihrer Anbringung waren die sieben Plakate plötzlich weg. „Das hat uns natürlich empört“, sagt Koop der taz. „Uns hatte vorher niemand kontaktiert, sie waren einfach verschwunden.“ Schnell ist klar, wer sie entfernt hat: Beamte der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. „Das ist schlimm!“, sagt Koop. „Die Polizei hat sich hier zum Wahlkampfhelfer der Rechten gemacht!“ Nur zwei der Plakate blieben dabei unzerstört. (…) Die Entfernung habe keinen inhaltlichen Grund gehabt, nur einen formalen, denn ein Impressum sei ja Pflicht. Warum das Impressum nicht beim Abnehmen des ersten der sieben Plakate bemerkt worden ist, oder auf einem der niedrig hängenden, weiß Degner nicht. „Potenziell hätten die Kollegen das sehen können“, räumt er ein. „Das war ein Fehler.“

via taz: Polizei randaliert in Lingen Lingens Polizisten helfen Extremisten

siehe auch: POL-EL: Lingen – Polizei nimmt Wahlplakate irrtümlich ab und entschuldigt sich Am vergangenen Wochenende hat die Polizei in der Lingener Innenstadt einige Wahlplakate der Partei “Die Bürgernahen” abgenommen. Hintergrund waren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Gestaltung der Plakate davon ausgingen, dass es sich um unzulässige Wahlwerbung einer anderen Partei handeln könnte. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Plakate eindeutig der Partei “Die Bürgernahen” zuzuordnen waren und über ein entsprechendes Impressum verfügten. Die Abnahme der Plakate durch die Polizei war daher nicht gerechtfertigt.