Verbindungen ins Clanmilieu: Abou-Chaker-Helfer besuchte Wahlparty der AfD in Magdeburg – #clankriminalität

Steffen Fräbel feierte mit beim Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt. Dabei unterhält der Geschäftsmann Beziehungen zur Familie Abou-Chaker. Mit zwei Brüdern des Clans stand er bereits vor Gericht. Nicht nur die Linkspartei muss sich zurzeit die Frage gefallen lassen, warum ihre Parteiveranstaltungen von Menschen mit Kontakten ins Clanmilieu besucht werden. Bei der Wahlparty der AfD in Sachsen-Anhalt war Steffen Fräbel zugegen, wie der „Spiegel“ berichtet. Demnach soll der Geschäftsmann laut dem Berliner Landeskriminalamt wiederholt in dubiose Geschäfte von Mitgliedern der Familie Abou-Chaker verwickelt gewesen sein. Zum Beispiel im Jahr 2022, als Fräbel wegen Betrugs, Urkundenfälschung im besonders schweren Fall und mittelbarer Falschbeurkundung angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, unter anderem gemeinsam mit den Brüdern Mohamad und Rabih Abou-Chaker, dafür gesorgt zu haben, das Haus eines Ehepaars mittels fingierter Kaufunterlagen auf eine GmbH umschreiben zu lassen. Ziel der Männer soll gewesen sein, die Immobilie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ein Gericht verurteilte die Abou-Chakers damals zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Verfahren gegen den Geschäftsmann wurde dagegen aus gesundheitlichen Gründen vorläufig eingestellt. Fräbel, der die Vorwürfe bestreitet, hatte erklärt, halbseitig gelähmt zu sein. Laut „Spiegel“ war er im Rollstuhl zur Verhandlung erschienen. „Sobald die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wieder festgestellt werden sollte, würde das Verfahren fortgesetzt werden“, sagte eine Gerichtssprecherin dem Magazin. „Keinerlei Verbindung“ zu AfD Überdies soll Fräbels Name bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität aufgetaucht sein. Fahnder fanden fragwürdige Transaktionen mit Grundschuldbriefen, bei denen Fräbel involviert war. Diesmal ging es um Immobilien von Arafat Abou-Chaker, der als Oberhaupt der Großfamilie gilt. Die Objekte waren demnach in Millionenhöhe belastet, die Eintragungsgebühren für die Grundschuld laut eines Ermittlervermerks zum Großteil von Fräbel bezahlt worden. Indessen hat sich Fräbels Gesundheitszustand augenscheinlich gebessert. Fotos von der AfD-Wahlparty in Magdeburg zeigen ihn stehend. Auf Instagram postete der Geschäftsmann Mitte August Bilder von sich und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund von einer Wahlkampfveranstaltung in Halle (Saale).

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Neu ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt: AfD-Mann Julian Adrat ist wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft

Gegen den Neu-Abgeordneten Julian Adrat wurde ermittelt, weil er öffentlich von der „Ausrottung des Transgenderismus“ träumte. Wie sich nun herausstellt, ist der AfDler wegen anderer Vergehen vorbestraft. Julian Adrat ist immer wieder durch besonders radikale und geschmacklose Äußerungen aufgefallen – und sitzt künftig für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus. Behauptungen über „Rassismus gegen Weiße“ oder die Forderung, „Transgenderismus“ gehöre „ausgerottet“, schadeten seiner Kandidatur nicht – doch wie sich nun herausstellt, ist Adrat vorbestraft. Zunächst hatte der RBB berichtet. Hintergrund sind zwei Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2025. Vor vier Jahren verhängte ein Gericht eine Geldstrafe wegen Körperverletzung gegen Adrat, weil er einen Jugendlichen geohrfeigt und in den Schwitzkasten genommen hatte, sodass der junge Mann „erhebliche Schmerzen und Hämatome“ erlitt. Das bestätigte die Berliner Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Beleidigung auf „X“ Drei Jahre später folgte eine Geldstrafe wegen eines Posts auf „X“, wo Adrat knapp 50.000 Menschen folgen. Die Geldstrafe wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Beleidigung und des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz verhängt. Die beiden Geldstrafen überstiegen jeweils nicht die Grenze von 90 Tagessätzen, ab der es einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstandes zwischen beiden Taten ist Adrat laut Staatsanwaltschaft dennoch vorbestraft. (…) Die beiden Geldstrafen überstiegen jeweils nicht die Grenze von 90 Tagessätzen, ab der es einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstandes zwischen beiden Taten ist Adrat laut Staatsanwaltschaft dennoch vorbestraft. (…) Offenbar wird derzeit in einem weiteren Fall gegen Adrat ermittelt, diesmal wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das Verfahren beziehe sich auf den „X“-Post, wonach Senioren in Heimen „von Afrikanern und Arabern massenmissbraucht“ würden, berichtet der Sender unter Berufung auf Adrat. Auch wegen der Aussage „Transgenderismus gehört ausgerottet“, die Adrat 2023 in seinem Podcast tätigte, liefen zunächst Ermittlungen gegen den AfD-Mann. Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren jedoch ein.

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Erste Lehrkräfte ziehen Bewerbungen zurück: Sie wollten in Sachsen-Anhalt unterrichten – dann kam die AfD

Nach ihrer Stellenbewerbung springen in Sachsen-Anhalt Lehrkräfte nun wieder ab. Als Grund nennen sie explizit das Erstarken der AfD bei der Landtagswahl. Deren Pläne sind alarmierend. Der AfD-Erfolg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat offenbar auch Einfluss darauf, ob Lehrkräfte in dem Bundesland unterrichten wollen. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet, haben inzwischen erste Bewerberinnen und Bewerber auf Lehrerstellen an Schulen ihre Bewerbungen zurückgezogen und ihre Entscheidung ausdrücklich mit dem Ergebnis der AfD begründet. Um wie viele Lehrkräfte es sich genau handeln soll, das ist bisher nicht öffentlich bekannt. Offenbar sind es knapp unter zehn Personen. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September mit Abstand stärkste Kraft geworden und hatte eine absolute Mehrheit im Parlament nur knapp verfehlt. Im Vergleich zur letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD ihren Stimmenanteil auf 43,8 verdoppelt und liegt damit nun weit vor der CDU auf Platz zwei mit 17,2 Prozent. Dass sie wegen des AfD-Erfolgs ihre Bewerbung zurückziehen, haben die entsprechenden Lehrkräfte dem Landesschulamt offenbar aus eigenem Antrieb mitgeteilt. Denn das Amt als zuständige Behörde frage selbst nicht danach, wie ein Sprecher der „Mitteldeutschen Zeitung“ sagte. Dass es solche Fälle jetzt gebe, sei auffällig.

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Oberbürgermeisterin ausspioniert? : Wuppertaler AfD weist Vorwürfe zurück

Auf Instagram berichtete Miriam Scherff (SPD), zwei AfD-Mitglieder hätten ihr Haus beobachtet. Die Partei wehrt sich: Man habe sich lediglich im Rahmen kommunalpolitischer Arbeit die Verkehrssituation vor Ort angeschaut. Auf der Plattform erzählt Miriam Scherff (SPD), zwei Personen hätten vergangene Woche ihr Haus beobachtet, Fotos gemacht und sich dann in ihrem Umfeld aufgehalten. Das sei ihr berichtet worden, während sie selbst noch nicht zu Hause gewesen sei. Daraufhin sei sie selbst durch die Gegend gefahren und habe zwei Personen entdeckt, die sie als Parteimitglieder der AfD identifizierte. In einer Stellungnahme wehrt sich die AfD Wuppertal nun gegen die Anschuldigungen. Kritik äußert der Kreissprecher vor allem an Scherffs Aussage, sie habe die “angeblichen Aufnahmen ihres Hauses“ nicht selbst beobachtet. (…) Scherff hatte in ihrem Instagramvideo unter anderem gesagt, sie werde weiter Stellung gegen die AfD beziehen. “Ich werde nicht schweigen. Ich werde sichtbar machen und benennen, was für ein politisches Verständnis von politischer Auseinandersetzung dahintersteckt.” Sie sieht sich und die Gesellschaft durch die AfD bedroht. “Hierbei geht es nicht nur um ein Foto, sondern um die perfide Methode, das eigene Zuhause ins Visier zu nehmen und die eigene Familie in eine politische Auseinandersetzung reinzuziehen. Menschen, die überhaupt nichts damit zu tun haben. So wird Unsicherheit gesät.”

via wdr: Oberbürgermeisterin ausspioniert? : Wuppertaler AfD weist Vorwürfe zurück

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Staatsanwaltschaft will gegen AfD-Abgeordneten Bausemer ermitteln – #LockHimUp

Der AfD-Politiker Arno Bausemer soll einen Jugendlichen mit einem Schlagwerkzeug angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft will seine Immunität aufheben lassen. Wegen eines Angriffs auf einen Jugendlichen will die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer ermitteln. »Die Immunitätsaufhebung wird gerade beantragt«, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Ein solcher Antrag solle über die Generalstaatsanwaltschaft beim EU-Parlament gestellt werden. Bausemer wird beschuldigt, bei der körperlichen Auseinandersetzung um ein Wahlplakat in Stendal in der vergangenen Woche einen 14-Jährigen mit einem Schlagwerkzeug geschlagen zu haben. Später bestätigte der Politiker Berichte, wonach er dabei einen Baseballschläger eingesetzt hat. Laut dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erlitt der Jugendliche leichte Verletzungen. Anlass des Angriffs war offenbar, dass der Jugendliche zusammen mit einem ebenfalls 14-jährigen Begleiter ein AfD-Wahlplakat beschädigt haben soll.
Der AfD-Politiker sagte, er habe »einen der Täter nach kurzer Verfolgung und Gegenwehr stellen und festhalten« können. Laut Anzeige werde gegen ihn der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Baseballschläger sei geeignet, »erhebliche Verletzungen herbeizuführen«. Bei einer Verurteilung kann die Tat mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden. AfD-Bundesvorstand will Ermittlungen abwarten Die geplanten Ermittlungen gegen Bausemer sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren Verfahren zusammengeführt werden. So teilte die Behörde mit, dass der Politiker am Samstagmorgen gegen 4.20 Uhr bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden sei. Eine Blutprobenentnahme habe einen Blutalkoholwert von 1,0 Promille ergeben. Der Angriff auf die Jugendlichen ereignete sich am vergangenen Donnerstagabend.

via zeit: Staatsanwaltschaft will gegen AfD-Abgeordneten Bausemer ermitteln

siehe dazu auch: Griff AfD-Abgeordneter zum Baseballschläger? Attacke auf Jugendlichen erschüttert Sachsen-Anhalt Eklat in Sachsen-Anhalt: Hat ein AfD-Politiker einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger gejagt? Das LKA ermittelt, Grüne und Linke sind empört. 43 Prozent in den Umfragen, Sachsen-Anhalt fest im Blick – die AfD scheint auf dem Weg zu einem historischen Wahlerfolg zu sein. Doch nun, wenige Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, steht ein Europaabgeordneter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Zentrum eines Gewaltvorwurfs: Er soll in Stendal einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger verfolgt und verletzt haben.

AfD-Fraktion verpasst ihrem Vorsitzenden Schult einen Dämpfer

Zwei Tage nach der Landtagswahl haben die Fraktionen von AfD und SPD, Linke und Grüne erste Personalentscheidungen getroffen. Bei der AfD musste der wiedergewählte Fraktionschef Schult eine Schlappe einstecken. Ein echter Vertrauensvorschuss sieht anders aus: Für Enrico Schult, der bei der Landtagswahl als AfD-Spitzenkandidat antrat, stimmten nach NDR Informationen nur 20 Abgeordnete, 12 votierten bei der ersten Sitzung nach der Landtagswahl gegen ihn. Er fuhr damit von allen sieben Vorstandsmitgliedern das schlechteste Ergebnis ein. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thore Stein schnitt mit 30 Ja- und nur 2 Nein-Stimmen am besten ab. Bedenken gegen Schult Nach der Wahl lächelte der 47-jährige Schult das schlechte Abschneiden weg. Das Ergebnis sei “sehr gut” und “mit großer Mehrheit” ausgefallen, er sei zufrieden. Zu konkreten Zahlen wollte er nichts sagen. Man habe verabredet, keine Ergebnisse zu veröffentlichen, “um die Leute nicht unter Druck zu setzen”.

via ndr: AfD-Fraktion verpasst ihrem Vorsitzenden Schult einen Dämpfer

Vernetzt in Hass-Gruppen Ermittler: Deutscher Neonazi wollte Anschlag mit vielen Toten verüben – #terror

Telegramgruppen und Chat-Server als Brutstätte von Hass und Terrorfantasien: Ein minderjähriger Deutscher wird verdächtigt, gemeinsam mit polnischen Neonazis einen Anschlag mit vielen Toten geplant zu haben. Der polnische Inlandsgeheimdienst (ABW) ist auf ein Netzwerk von minderjährigen Neonazis gestoßen, das mörderische Anschläge auf eine Moschee und eine Schule geplant haben soll. Unter den bislang fünf bekannten Verdächtigen ist ein Deutscher. Er soll laut polnischen Behörden signalisiert haben, zur Ausführung eines Anschlags bereit zu sein. Die Gruppe kommunizierte demnach online über Gruppen des Messengerdienstes Telegram und über Server der Plattform Discord im Umfeld der sogenannten Atomwaffendivision.
Die “Atomwaffendivision”, eine 2015 in den USA gegründete terroristische Gruppe, ist Keimzelle eines transnationales Netzwerks, das Rechtsterrorismus weltweit anstacheln will. Ziel derartiger Gruppen ist, einen ohnehin erwarteten apokalyptischen “Rassenkrieg” loszutreten. Die im aktuellen Fall Verdächtigen tauschten sich den polnischen Ermittlungen zufolge in ihren Gruppen über vergangene Anschläge aus, über die Täter, und welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen. Ein ABW-Sprecher zu t-online: “Sie analysierten die Vorgehensweise der Terroristen und sahen das als Inspirationsquelle.” In Gesprächen sei es um die Planung potenzieller Anschläge gegangen. Darin war der Deutsche offenbar besonders verwickelt. “Nach den vorliegenden Informationen hat er seine Bereitschaft erklärt, einen bewaffneten Anschlag aus rassistischen, fremdenfeindlichen und religiösen Motiven zu verüben”, heißt es seitens der polnischen Ermittler. Bislang machen sie jedoch keine Angaben dazu, wie weit die Pläne fortgeschritten waren oder ob der Anschlag in Deutschland oder Polen hätte verübt werden sollen (…) Den Hauptverdächtigen auf polnischer Seite hat die Nationale Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Vorbereitung eines Anschlags mit vielen Toten angeklagt, wie sie mitteilte: Paweł G., ein 17-Jähriger aus Siemianowice Śląskie (deutsch: Siamonitz) in Schlesien. Der 17-Jährige bezeichnet sich laut Staatsanwaltschaft als unschuldig und verweigert bisher die Aussage. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Ermittler stießen bei ihm auf Chats, in denen er einen solchen Anschlag besprochen haben soll. Darin sei von einer Schule und einer Moschee als Angriffsziele die Rede gewesen. Es ging den Ermittlern zufolge um das Auskundschaften solcher Ziele. Überlegt worden sei, wie ein Angriff mit Handgranaten und Molotowcocktails erfolgen könnte und wie sie an Waffen, Munition und weitere militärische Ausrüstung kommen könnten.

via t-online: Vernetzt in Hass-Gruppen Ermittler: Deutscher Neonazi wollte Anschlag mit vielen Toten verüben

siehe auch: Zatrzymanie dwóch 16-latków. Sprawa dotyczy radykalizacji i ekstremizmu. ABW zidentyfikowała środowisko internetowe związane z propagandą neonazistowską, przemocą i zainteresowaniem zamachami. W toku sprawy zatrzymano dwóch 16-latków. Agencja ustala, w jaki sposób przebiegał proces ich radykalizacji, odtwarza sieć kontaktów i sprawdza, czy wpływ na nich mogły mieć inne osoby. 13 września funkcjonariusze katowickiej Delegatury ABW, przy udziale policjantów z Komendy Miejskiej Policji w Sosnowcu, zatrzymali 16-letniego Kacpra K. Ustalenia Agencji wskazywały na jego aktywność w licznych grupach na Telegramie i Discordzie oraz kontakty z osobami związanymi ze środowiskami neonazistowskimi i ekstremistycznymi. Wstępna analiza zabezpieczonych urządzeń i danych ujawniła materiały o charakterze neonazistowskim, rasistowskim i antysemickim. Wśród zgromadzonych treści znalazły się również materiały dotyczące zamachów terrorystycznych, masowych zabójstw i tzw. samotnych strzelców. Dalsza analiza pozwoliła zidentyfikować kolejną osobę funkcjonującą w tym samym środowisku i pozostającą w kontakcie z Kacprem K. 16 września funkcjonariusze ABW, w asyście policjantów z Komendy Powiatowej Policji w Będzinie, zatrzymali 16-letniego Wiktora Ś. Ustalenia potwierdziły jego aktywność w tych samych internetowych środowiskach oraz kontakty z Kacprem K. Nastolatek proponował mu także sprzedaż przedmiotów z symboliką III Rzeszy. Takie przedmioty zostały zabezpieczone podczas czynności. Decyzją Sądu Rejonowego w Sosnowcu Kacper K. został umieszczony na trzy miesiące w schronisku dla nieletnich. Wiktor Ś. trafił do Policyjnej Izby Dziecka; Zarzuty przygotowania zamachu o charakterze terrorystycznym. W dniu 18 września 2026 r. funkcjonariusze Agencji Bezpieczeństwa Wewnętrznego, działając w porozumieniu z prokuratorem ze Śląskiego Wydziału Zamiejscowego Departamentu do Spraw Przestępczości Zorganizowanej i Korupcji Prokuratury Krajowej, zatrzymali Pawła G. (obywatela polskiego, ur. w 2009 r.). Prokurator przedstawił Pawłowi G. zarzuty popełnienia w okresie od 28 maja do 20 września 2026 r. trzech przestępstw: udziału w zorganizowanej grupie przestępczej mającej na celu popełnianie przestępstw o charakterze terrorystycznym, propagowanie treści nazistowskich i faszystowskich oraz nawoływanie do nienawiści na tle różnic narodowościowych, etnicznych, rasowych i wyznaniowych (art. 258 § 2 k.k.);   publicznego nawoływania do nienawiści na tle różnic narodowościowych, etnicznych, rasowych i wyznaniowych oraz propagowania faszystowskiego i nazistowskiego ustroju państwa, a także posiadania w celu rozpowszechniania za pośrednictwem Internetu przedmiotów i plików zawierających symbolikę nazistowską i faszystowską (art. 256 § 1 i 2 k.k.);   czynienia przygotowań do zabójstwa wielu osób w wyniku zamachu o charakterze terrorystycznym, polegających m.in. na wejściu w porozumienie z inną osobą, planowaniu zakupu broni i wyposażenia wojskowego oraz pozyskiwaniu informacji dotyczących działalności ugrupowań o charakterze terrorystycznym (art. 148 § 5 k.k. w zw. z art. 148 § 3 k.k.). Na duże prawdopodobieństwo popełnienia przez podejrzanego zarzucanych mu przestępstw wskazuje zgromadzony w toku śledztwa materiał dowodowy, w szczególności wyniki przeszukania miejsca jego zamieszkania oraz oględzin telefonów i innych elektronicznych nośników danych. W toku przeszukania ujawniono m.in. noże, bagnet do karabinka typu AKM, a także książki, naszywki i inne materiały zawierające symbolikę faszystowską i nazistowską. Analiza danych znajdujących się na zabezpieczonych urządzeniach i nośnikach ujawniła korespondencję dotyczącą m.in. planowania masowych ataków, w tym ataku na szkołę i meczet, obserwacji potencjalnych celów i sposobów przeprowadzenia ataków, a także pozyskania broni, amunicji i wyposażenia wojskowego oraz użycia granatów i koktajli Mołotowa. Przesłuchany w charakterze podejrzanego Paweł G. nie przyznał się do popełnienia zarzucanych mu czynów i odmówił składania wyjaśnień.