Polizeiaktion gegen Nazi-Musik – 33.000 Tonträger gefunden

In mehreren Bundesländern und im Ausland gab es am Mittwoch eine Polizeiaktion gegen Nazi-Musik. Nun hat das LKA erste Zahlen der Durchsuchungen genannt. Bei der großangelegten Aktion mit Hunderten Polizisten in mehreren Bundesländern gegen Nazi-Musik haben die Beamten etwa 33.000 Tonträger gefunden. Darunter seien CDs, Schallplatten und Kassetten gewesen, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern am Morgen mit. Mehr als 20.000 davon seien bei den vier Hauptbeschuldigten gefunden worden. Zudem seien rund 130 Speichermedien, Festplatten, Handys, USB-Sticks und Ähnliches sowie Vermögenswerte in Höhe von rund zwei Millionen Euro sichergestellt worden. Etwa 11.000 Euro davon hatten die vier Hauptverdächtigen in bar bei sich. Im Fokus der Ermittler stand bei der Aktion Musik, die eine „nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie“ verbreitet. Vier Beschuldigte im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren werden demnach verdächtigt, sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen zu haben, um entsprechende CDs und Schallplatten zu produzieren und zu vermarkten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein.

via wiwo: Polizeiaktion gegen Nazi-Musik – 33.000 Tonträger gefunden

siehe auch: “Es gibt dafür einen Markt” Neonazis sollen Millionen verdient haben. Eine Bande von Rechtsextremisten soll über die Jahre viel Geld eingenommen haben. Die Behörden fanden bei den Mitgliedern unter anderem Tausende Euro Bargeld. Nach einer Razzia in mehreren Bundesländern sowie im europäischen Ausland haben die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern am Freitag erste Erkenntnisse veröffentlicht. Demnach stellten die Beamten bei den Durchsuchungen am Mittwoch Vermögenswerte in Höhe von rund zwei Millionen Euro sicher, die “deliktisch erlangt” worden sein sollen. Die Beschuldigten haben den Vorwürfen zufolge in den vergangenen Jahren enorme Summen mit Nazi-Musik verdient. Das aktuelle Ermittlungsverfahren konzentriere sich auf Tonträger mit verbotenen Inhalten, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack t-online auf Nachfrage. “Es gibt dafür einen Markt.”

Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera gehalten hatte. »Alles für Deutschland« ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Es ist das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig

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Der radikale Tonangeber der AfD-Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt

Weniger Erinnerungskultur, Rückkehrklassen und Homeschooling: Für das radikale Wahlprogramm der rechtsextremen AfD in Sachsen-Anhalt ist maßgeblich Hans-Thomas Tillschneider verantwortlich. Sollte die AfD an einer neuen Regierung beteiligt sei, gilt er als aussichtsreicher Kandidat für das Amt des Bildungsministers. Das Schulportal hat sich angeschaut, wie der Politiker in der vergangenen Legislaturperiode im Landesparlament in Erscheinung trat. Seine Anträge und Reden zeigen, welch tiefgreifende Veränderungen im Falle einer Regierungsbeteiligung zu befürchten sind. (…) Der AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider wurde schon im Vorfeld der Landtagswahl als möglicher Bildungsminister gehandelt. Allerdings wird laut Medienberichten selbst innerhalb der AfD infrage gestellt, ob er mit seinen radikalen Positionen für einen Ministerposten geeignet ist. Aufschluss über Tillschneiders Überzeugungen geben unter anderem die Anträge, die er in den vergangenen fünf Jahren im Landtag eingebracht hat. Der promovierte Islamwissenschaftler sitzt seit 2016 im Landtag. Als bildungs- und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion ist er zuständig für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Religionspolitik. Seine Anträge und Aussagen zeigen, was Schulen zu erwarten hätten, sollte Tillschneider Regierungsverantwortung übernehmen. Bildungspflicht statt Schulpflicht Am 3. Dezember 2021 brachte Tillschneider den Antrag „Bildungspflicht statt Schulzwang – Heimunterricht möglich machen!“ (Drs. 8/440) in den Landtag ein. Die zentrale Forderung: Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sollten das tun dürfen. Der Lernfortschritt werde durch halbjährliche Prüfungen kontrolliert  – „im Wesentlichen das österreichische Modell“, wie Tillschneider in seiner Rede im Rahmen des Antrags sagte. Die Forderung findet sich auch im Wahlprogramm „Das Land zuerst“, das die Partei am 11. April 2026 auf ihrem Landesparteitag beschloss, dort ergänzt um eine finanzielle Förderung des Heimunterrichts. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch. Für die Umsetzung wäre eine Änderung der Landesverfassung nötig und im Zweifel sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Und: Im Heimunterricht erworbene Abschlüsse könnten in anderen Bundesländern ihre Gültigkeit verlieren. Ein Studium außerhalb von Sachsen-Anhalt wäre dann nicht mehr möglich.

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Hauptbahnhof Hamburg – „Du bist kein echter Deutscher“ – Schwarzer Bundespolizist rassistisch beleidigt

Beamte werden zu einem Routineeinsatz im Hauptbahnhof gerufen. Vor Ort eskaliert die Situation: Ein 44-Jähriger geht dabei einen Polizisten an. Wegen seiner Hautfarbe ist ein schwarzer Bundespolizist am Donnerstagnachmittag rassistisch beleidigt worden. Der 27 Jahre alte Beamte war am Hamburger Hauptbahnhof im Einsatz, um einen Streit zu schlichten. Bei dem Wortgefecht an einem Kiosk war es eigentlich zu keiner Straftat gekommen. Doch als ein 44-jähriger Beteiligter anfing, den Polizisten zu beleidigen, wurde er genauer kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass der Unruhestifter von der Justiz gesucht wurde. (…) Nach Abendblatt-Informationen sagte der 44-Jährige unter anderem, dass der Bundespolizist kein echter Deutscher sei. Außerdem erklärte der Störenfried, dass er sich „nur von einem echten deutschen Polizisten“ kontrollieren lassen würde. Bundespolizisten bringen Mann (44) zur Wache: Neues Strafverfahren wegen Beleidigung Nun schauten die Beamten genauer hin. Bei der Überprüfung seiner Personalien, zeigte sich, dass der 44-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Er hatte eine Geldstrafe nicht komplett bezahlt; von dem Gesamtbetrag von 140 Euro standen laut Bundespolizei noch 68 Euro aus.

via abendblatt: Hauptbahnhof Hamburg „Du bist kein echter Deutscher“ – Schwarzer Bundespolizist rassistisch beleidigt

Prozess ohne Öffentlichkeit – Jugendliche wegen rechtem #Terror angeklagt

Die 16- bis 20-Jährigen sollen Gewalttaten verübt und den Hitlergruß gezeigt haben. Einer von ihnen soll der „Letzten Verteidigungswelle“ nahestehen. (…) Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer mediale Aufmerksamkeit erregt, als das Oberlandesgericht Hamburg gegen acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte. Die Jugendlichen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Letzte Verteidigungswelle plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im aktuellen Prozess in Bergedorf gehen. (…) Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben. Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal „Jagd auf Pädophile“ gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben. Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals 15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien. Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers. Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern. Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen. Haftstrafen von über einem Jahr erwartet Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein – dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie 1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.

via taz: Prozess ohne Öffentlichkeit Jugendliche wegen rechtem Terror angeklagt

Antifa-Prozess in Budapest – „Lass dich nicht einschüchtern!“

An­ti­fa­schis­t*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland. Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest. Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde. Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt. Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten. (…) Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“ Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.

via taz: Antifa-Prozess in Budapest „Lass dich nicht einschüchtern!“

Antifa-Prozess in Paris – Grünes Licht für Auslieferung

Frankreichs will den Antifaschisten Gino nach Deutschland schicken. Damit besteht nun die Gefahr einer Auslieferung an Ungarn. Einer Überstellung des Antifaschisten Rexhino Abazaj (besser bekannt als Gino) an die deutsche Justiz steht nun nichts mehr im Wege. Und damit wird auch eine mögliche Auslieferung an ungarische Behörden wahrscheinlicher. Der französische Kassationsgerichtshof hat am Mittwoch eine Beschwerde seiner Anwälte gegen ein Urteil im August zurückgewiesen. Das Pariser Berufungsgericht hatte am 19. August angeordnet, dass dem deutschen Gesuch stattgegeben werde. Der von Ungarn gesuchte Albaner müsse an die deutsche Justiz zur eventuellen Strafverfolgung überwiesen werden. Zusammen mit anderen Antifaschisten soll Gino bei einer Gegendemonstration anlässlich eines jährlichen Neonazi-Aufmarschs in Budapest Personen körperlich angegriffen haben. Die Anwälte der beschuldigten Antifaschisten wiesen von Beginn darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungen zur Zeit des Orbán-Regimes äußerst fragwürdig waren und einzig darauf abzielten, die Tatbestände so gravierend wie möglich aufzubauschen, um die aus mehreren Ländern angereisten Gegendemonstranten zu langen Strafen zu verurteilen. Mit dem jetzigen Entscheid konnte die französische Justiz keinen Grund erkennen, weshalb dem rechtsstaatlichen Ersuchen des befreundeten Nachbarlandes zu misstrauen wäre oder dessen Wunsch unrechtmäßig sein könnte. Problematisch kann dieses Urteil jedoch werden, weil nicht garantiert wird, dass Gino nicht noch für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert wird. Dieses Mal zwar nicht von der französischen Republik – die damit ein reines Gewissen behalten kann -, sondern von der deutschen Justiz, die sich in der Vergangenheit (wie der Fall von Maja T. zeigt) bereits kooperativ mit ungarischen Amtskollegen zeigte. Ursprünglich hatte die französische Justiz den ungarischen Haftbefehl und das Auslieferungsbegehren abgelehnt, weil sie davon ausging, dass die erwarteten Strafen unverhältnismäßig streng würden und die Haftbedingungen in Ungarn als inhuman charakterisiert wurden. Doch damit fanden sich die ungarischen Behörden nicht ab. Mit Erfolg erbaten sie sich Unterstützung in Deutschland. Die deutschen Behörden wollen nun über Gino verfügen, weil es unter den in Budapest verletzten Rechtsextremisten auch deutsche Staatsangehörige gab und somit die deutsche Justiz zuständig wäre

via taz: Antifa-Prozess in Paris Grünes Licht für Auslieferung