Prozess ohne Öffentlichkeit – Jugendliche wegen rechtem #Terror angeklagt

Die 16- bis 20-Jährigen sollen Gewalttaten verübt und den Hitlergruß gezeigt haben. Einer von ihnen soll der „Letzten Verteidigungswelle“ nahestehen. (…) Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer mediale Aufmerksamkeit erregt, als das Oberlandesgericht Hamburg gegen acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte. Die Jugendlichen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Letzte Verteidigungswelle plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im aktuellen Prozess in Bergedorf gehen. (…) Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben. Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal „Jagd auf Pädophile“ gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben. Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals 15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien. Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers. Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern. Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen. Haftstrafen von über einem Jahr erwartet Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein – dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie 1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.

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Antifa-Prozess in Budapest – „Lass dich nicht einschüchtern!“

An­ti­fa­schis­t*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland. Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest. Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde. Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt. Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten. (…) Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“ Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.

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Antifa-Prozess in Paris – Grünes Licht für Auslieferung

Frankreichs will den Antifaschisten Gino nach Deutschland schicken. Damit besteht nun die Gefahr einer Auslieferung an Ungarn. Einer Überstellung des Antifaschisten Rexhino Abazaj (besser bekannt als Gino) an die deutsche Justiz steht nun nichts mehr im Wege. Und damit wird auch eine mögliche Auslieferung an ungarische Behörden wahrscheinlicher. Der französische Kassationsgerichtshof hat am Mittwoch eine Beschwerde seiner Anwälte gegen ein Urteil im August zurückgewiesen. Das Pariser Berufungsgericht hatte am 19. August angeordnet, dass dem deutschen Gesuch stattgegeben werde. Der von Ungarn gesuchte Albaner müsse an die deutsche Justiz zur eventuellen Strafverfolgung überwiesen werden. Zusammen mit anderen Antifaschisten soll Gino bei einer Gegendemonstration anlässlich eines jährlichen Neonazi-Aufmarschs in Budapest Personen körperlich angegriffen haben. Die Anwälte der beschuldigten Antifaschisten wiesen von Beginn darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungen zur Zeit des Orbán-Regimes äußerst fragwürdig waren und einzig darauf abzielten, die Tatbestände so gravierend wie möglich aufzubauschen, um die aus mehreren Ländern angereisten Gegendemonstranten zu langen Strafen zu verurteilen. Mit dem jetzigen Entscheid konnte die französische Justiz keinen Grund erkennen, weshalb dem rechtsstaatlichen Ersuchen des befreundeten Nachbarlandes zu misstrauen wäre oder dessen Wunsch unrechtmäßig sein könnte. Problematisch kann dieses Urteil jedoch werden, weil nicht garantiert wird, dass Gino nicht noch für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert wird. Dieses Mal zwar nicht von der französischen Republik – die damit ein reines Gewissen behalten kann -, sondern von der deutschen Justiz, die sich in der Vergangenheit (wie der Fall von Maja T. zeigt) bereits kooperativ mit ungarischen Amtskollegen zeigte. Ursprünglich hatte die französische Justiz den ungarischen Haftbefehl und das Auslieferungsbegehren abgelehnt, weil sie davon ausging, dass die erwarteten Strafen unverhältnismäßig streng würden und die Haftbedingungen in Ungarn als inhuman charakterisiert wurden. Doch damit fanden sich die ungarischen Behörden nicht ab. Mit Erfolg erbaten sie sich Unterstützung in Deutschland. Die deutschen Behörden wollen nun über Gino verfügen, weil es unter den in Budapest verletzten Rechtsextremisten auch deutsche Staatsangehörige gab und somit die deutsche Justiz zuständig wäre

via taz: Antifa-Prozess in Paris Grünes Licht für Auslieferung

Your Driverless Cab Is Spying on You

Self-driving cars from Waymo, Zoox, and Tesla are studded with cameras and sensors. Some of them are pointing at riders. ONE AFTERNOON THIS past summer, a self-driving Waymo pulled into a parking lot in San Mateo County, California, and stayed there until the police arrived. Local cops had gotten a 911 call from Waymo staffers—humans, it should be said—who were viewing the car’s passengers through cameras installed inside the vehicle. It looked like two teens were shooting a black handgun out the window of the vehicle, playing with it and drinking between shots, a police report said. The story has a happy(ish) ending: The gun was shooting water-filled Orbeez, not bullets. But the incident drew attention to Waymo’s surveillance system. The cars are equipped with automated tech that can flag the presence of a firearm inside, the company said. The outsides of self-driving cars are studded with cameras, which help them “see” the world around them. (Most also use other sensors, including radar and lidar.) Less appreciated are the cameras inside the vehicles, which companies say are essential to keeping riders safe and enforcing their rules. Earlier this year, Waymo said it used its cabin cameras to do both after some California passengers, many in their twenties or older, reported that Waymo employees suddenly took over the vehicles’ intercoms mid-ride to make sure they were old enough to ride on their own. (One 35-year-old told WIRED he thought his backpack sent up red flags.)

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Memes:  Elif Eralp springt bei Sanifair übers Drehkreuz

Die Berichterstattung über die mögliche neue linke Berliner Bürgermeisterin Elif Eralp nimmt mittlerweile bizarre Formen an. Jetzt reagieren Nutzer:innen in sozialen Netzwerken und machen sich über FAZ & Co. lustig. In Sachsen-Anhalt droht eine Regierung unter der rechtsradikalen AfD und die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten. Doch seit dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat sich der mediale Fokus von Sachsen-Anhalt zur Linkspartei und auf deren Spitzenkandidatin Elif Eralp verschoben. Die kampagnenförmige Berichterstattung, über die wir auch im letzten Wochenrückblick geschrieben haben, fällt mittlerweile vielen auf – und sie hat im Netz ein neues Meme ausgelöst, was Elif Eralp schon wieder Böses angestellt habe. Auf Bluesky, Mastodon, Threads, Instagram und Reddit beteiligen sich zahlreiche Nutzer:innen daran, die derzeitige Berichterstattung mit Humor zu kontern. Elif Eralp bricht Spaghetti vor dem Kochen. Sie hat die Kehrwoche nicht beachtet und „von meinem Tellerchen gegessen“. Sie hat Weißglas in den Buntglas-Container geschmissen, ist schon einmal bei Rot über die Straße gegangen, hat Bonbonpapier neben den Mülleimer geworfen und teilt ihren Netflix-Account mit haushaltsfremden Personen. (…) Der SZ-Journalist Ronen Steinke nannte den Umgang mit der möglichen Bürgermeisterin von Berlin im ZDF Morgenmagazin eine „Hexenjagd“. Die Rote Hilfe sei eine Nichtregierungsorganisation, die mittellosen Strafverfolgten eine rechtliche Verteidigung ermögliche. Jeder habe das Recht auf eine Strafverteidigung in einem Rechtsstaat. „Und das ist keine Bekämpfung des Systems, sondern das ist das System“, sagte Steinke. Ihm bereite die frühere Mitgliedschaft von Eralp in der Roten Hilfe keine Sorge, sondern vielmehr diejenigen, die die Politikerin zunehmend „unsachlich skandalisieren und auf sie einprügeln“, so Steinke weiter.

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Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Schoolboy kills teacher, injures two in Slovakia school stabbing

Police detain the 13-year-old in the northwestern village of Staskov, launch investigation into ‘premeditated murder’. A 13-year-old elementary schoolboy has stabbed a 61-year-old female teacher dead in northwestern Slovakia, according to authorities. A 44-year-old female teacher and a schoolgirl were also seriously wounded in Tuesday’s attack in the village of Staskov, near the Czech border, emergency service spokeswoman Petra Klimesova told the AFP news agency. Health Minister Kamil Sasko told reporters the schoolgirl was “in a serious, critical condition”. Interior Minister Matus Sutaj Estok said at a news conference in Staskov that the life of the second teacher who was stabbed in the chest was not in danger. A motive for the attack was not immediately known.

via aljazeera: Schoolboy kills teacher, injures two in Slovakia school stabbing