„Schmeißfliege“ als Sprache des Nationalsozialismus in Focus-Money rechtswidrig

Mit Urteil vom 22.10.2009 hat das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 S 31/099) in zweiter Instanz bestätigt, dass die zu Hubert Burda Media gehörende Focus Magazin Verlag GmbH dem Aktionär Klaus Zapf die anwaltlichen Abmahnkosten wegen der Beleidigung als „Schmeißfliege“ in einem Kommentar in Focus-Money zu erstatten hat. (…) In den Entscheidungsgründen führt das Landgericht Düsseldorf u.a. aus:
„Der Kläger [Zapf] wird von der Beklagten [Focus] zum einen mit einem Tier verglichen, was generell bereits nicht hinnehmbar ist. Insoweit verweist der Kläger auch zu Recht auf die unselige deutsche Vergangenheit zwischen 1933 und 1945, in der insbesondere Juden mit Tieren gleichgestellt wurden, um ihnen hiermit die Eigenschaft und die Rechte eines Menschen abzusprechen.“

via openPR.de – Pressemitteilung – Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf; 12.01.2010 – „Schmeißfliege“ als Sprache des Nationalsozialismus in Focus-Money rechtswidrig.

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