“Wenn das keine Volksverhetzung ist, kann man den Tatbestand streichen.” Thomas Fischer stellt wegen der Aussagen Gaulands über die SPD-Politikerin Özoğuz Strafanzeige. Der frühere Bundesrichter Thomas Fischer hat den AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland wegen seiner Aussage über die Integrationsbeauftrage Aydan Özoğuz (SPD) angezeigt. Die Strafanzeige wegen Volksverhetzung werde am Mittwoch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Thüringen eingehen, bestätigte Fischer ZEIT ONLINE. “Eine Strafanzeige ist nicht mehr als eine Beschuldigung. Ob sie zutrifft, entscheidet nicht der Anzeige-Erstatter, sondern die zuständigen Strafverfolgungsbehörden”, sagte der ehemalige Vorsitzende am Bundesgerichtshof. “Die Staatsministerin Özoğuz, eine in Hamburg geborene deutsche Staatsangehörige, ist vom Beschuldigten in ihrer Eigenschaft als ‘Deutsch-Türkin’ adressiert worden”, begründet Fischer den Tatbestand § 130 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (“Volksverhetzung”) in der Anzeige, die ZEIT ONLINE vorliegt. Dass Gauland die Hoffnung geäußert habe, Özoğuz “in Anatolien entsorgen zu können”, sei eine allein an der ethnischen Herkunft der Person ausgerichtete Aufforderung, sie als Repräsentantin einer Gruppe von Menschen, “die nicht nach Deutschland gehört”, aus Deutschland zu entfernen.
Das habe nichts mehr mit Kritik an politischen Positionen im deutschen Bundestagswahlkampf zu tun, es gehe allein um die ethnische Zugehörigkeit der Betroffenen. “Es ist selbst bei weitester Auslegung keine Begründung ersichtlich, warum sonst man eine deutsche Staatsangehörige ‘nach Anatolien entsorgen’ zu können hofft”, schreibt Fischer. “Wenn das keine Volksverhetzung ist, kann man den Tatbestand streichen.” “Kein Zweifel am Vorsatz” Auch die Aufforderung, Özoğuz ins Eichsfeld einzuladen und ihr “zu sagen, was deutsche Kultur ist”, woraufhin sie “nie mehr wieder herkommen wird”, sei eine mit einer Andeutung von Gewalt hantierende Formulierung, so Fischer. Es bestehe außerdem der Verdacht einer Verletzung der Menschenwürde durch Beschimpfen und böswilliges Verächtlichmachen. “Am Vorsatz des Beschuldigten, der promovierter Jurist mit zwei Staatsexamen ist, kann kein ernsthafter Zweifel bestehen”, schreibt Fischer.
via zeit: Volksverhetzung: Ex-Bundesrichter Fischer zeigt AfD-Politiker Gauland an
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