Nach einer islamfeindlichen Twitter-Botschaft hat die Kölner Polizei Anzeige gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch wegen des Verdachts auf Volksverhetzung erstattet. Ein Polizeisprecher bestätigte am Montagabend, es bestehe ein Anfangsverdacht, dass es sich bei der Twitter-Botschaft der Rechtsaußenpolitikerin um eine strafbare Handlung handeln könnte. Deshalb sei Anzeige gegen sie erstattet worden. Von Storch hatte sich im Kurzbotschaftendienst Twitter darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. „Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ schrieb von Storch. Nach diesem Kommentar sperrte Twitter für zwölf Stunden den Account der AfD-Politikerin und löste damit Empörung in der AfD-Führung aus.
via ksta Anzeige der Kölner Polizei Tweet von AfD-Vize von Storch löst Diskussion im Netz aus
siehe auch: Volksverhetzung – Das droht AfD-Frau Beatrix von Storch. Der AfD-Politikerin Beatrix von Storch droht eine Anklage wegen Volksverhetzung. Zuletzt griff die Justiz in ähnlichen Fällen durch. (…) Die Kölner Polizei wollte die Äußerungen von Storchs nicht einfach so hinnehmen – und zeigte die Politikerin an: Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte eine Polizeisprecherin dem Portal “faz.net”. Droht ihr nun eine Anklage – und mit welcher Strafe müsste Beatrix von Storch rechnen?
Der Tatbestand der Volksverhetzung ist geregelt in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Demnach macht sich schuldig, wer etwa “die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet”. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vo