Der rechtsgerichtete Blog „Tichys Einblick“ hatte CORRECTIV verklagt, weil es Faktenchecks seiner Artikel auf Facebook unterbinden wollte. Das Landgericht Mannheim wies die Klage auf eine einstweilige Verfügung im November ab. Nun folgte eine ausführliche Begründung des Urteils, das die Praxis der Faktenchecks stärkt. Das Landgericht betont in seiner Entscheidung, dass es legitim sei, „Filterblasen“ durch Information entgegenzutreten, Medienkritik zuzulassen und dadurch den „Meinungspluralismus zu fördern.“ Es sei eine Aufgabe der Medien, die Gefahren von Echokammern zu vermeiden. Das Gericht sieht Faktenchecks bei Facebook dafür als ein „legitimes Ziel“ an. Im konkreten Fall der Faktenchecks von CORRECTIV seien die Bedingungen erfüllt, das sie „sachlich gehalten“ seien und die Leser angeleitet würden, sich „eine eigenständige Auffassung über den Inhalt des Artikels zu bilden“. Die Hintergründe der Zusammenarbeit mit Facebook hat CORRECTIV auf seiner Webseite erklärt. Die häufigsten Fragen werden hier beantwortet. Die Standards der Faktenchecks werden ebenso offengelegt, wie die Bewertungsskala.
Das Gericht widerspricht mit seinem Urteil der Argumentation des Blogs „Tichys Einblick“, das behauptet hatte, CORRECTIV versuche, „die Verbreitung konträrer publizistischer Inhalte zu unterbinden oder zumindest zu behindern.“ Der rechtsgerichtete Blog richtete seine Klage vor allem aus Wettbewerbsgründen gegen die Praxis von Faktenchecks bei Facebook. Die Überprüfung der Berichte und gleichzeitige Verknüpfung der Beiträge sei wettbewerbsschädlich, da sowohl CORRECTIV als auch „Tichys Einblick“ um „finanzielle Zuwendungen“ werben würden. CORRECTIV würde durch die Faktenchecks die Reichweiten des Blogs auf Facebook reduzieren und sich so einen Vorteil verschaffen. In dem Streit ging es um die Praxis von Faktenchecks bei Facebook. „‪Tichys Einblick“ bezog sich auf einen Faktencheck, in dem CORRECTIV die Aussagen eines Artikels aus „Tichys Einblick“ unter dem Titel „500 Wissenschaftler erklären: ‘Es gibt keinen Klimanotfall’“ überprüft hat – und zu dem Schluss kam, das die Aussagen in dem Bericht teilweise falsch sind. Mit der Klage will „Tichys Einblick“ verhindern, dass Leser des Artikels die Überprüfung durch Faktenchecker angezeigt bekommen. Bei Facebook wird ein Faktencheck an den geprüften Beitrag angehängt. Mit dieser Praxis reagiert Facebook auf die weltweite Zunahme von Falschmeldungen.

via correctiv: Gericht stärkt Faktenchecks von CORRECTIV