Im AfD-Spendenskandal hat die Partei zu einem weiteren dubiosen Geldfluss an den Kreisverband von Fraktionschefin Weidel Stellung genommen. Das Schreiben an die Bundestagsverwalrung liegt WDR, NDR und SZ vor. Es geht um 150.000 Euro aus den Niederlanden, die Anfang Februar 2018 als Großspende auf dem offiziellen Parteikonto des Kreisverbandes Bodensee eingegangen waren. Erst drei Monate später überwies der Kreisverband die Summe an den Absender zurück. Das Geld wurde von einer niederländischen Stiftung namens “Stichting Identiteit” überwiesen, deren wahren Geldgeber die Parteiverantwortlichen nach eigenen Aussagen bisher nicht ermitteln konnten. Die AfD hatte nach dreimonatiger Prüfung offenbar erkannt, dass sie die Auslandsspende nicht behalten durfte und das Geld zurücküberwiesen. Dies geht aus der zwölfseitigen Stellungnahme hervor. Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung war dies jedoch zu spät – durch die lange Zeit auf dem Parteikonto bestehe der Verdacht, dass die Zuwendung zu einer illegalen Parteispende geworden sei. Strittig ist laut Stellungnahme zwischen Partei und Bundestag offenbar auch, ob Teile des niederländischen Geldes möglicherweise verwendet wurden, um die ebenfalls umstrittene Spende einer Schweizer Pharmafirma zugunsten von Parteichefin Alice Weidel zurückzuzahlen. Bezüglich letzterer beabsichtigt die Bundestagsverwaltung, der AfD eine Strafe von fast 400.000 Euro aufzuerlegen. Die AfD bestreitet nun, dass die Zuwendung aus den Niederlanden vereinnahmt und verwendet worden sei. Im Dezember hat sie die Stellungnahme ihres Anwalts an die Bundestagsverwaltung geschickt. Darin zeigt sich die Partei jedoch “vorsorglich” selbst an, “ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen”. Sie bietet an, die fragliche Summe von 150.000 Euro einmalig an die Bundestagsverwaltung zu zahlen, obwohl sie die gleiche Summe schon an den Spender zurückgezahlt hatte. Bei einer Strafzahlung könnte jedoch der dreifache Satz drohen. Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Eingang des AfD-Schreibens, Geld sei jedoch noch nicht eingegangen. (…) Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die Argumentation der AfD für wenig schlagkräftig. “Die Partei versucht sich hier schlicht rauszureden und bleibt in ihren Ausführungen widersprüchlich”. Für sie ist der Fall “ein Lehrbuchbeispiel” dafür, dass nicht unverzüglich gehandelt worden sei, wie es das Gesetz vorsieht. Die Selbstanzeige wertet sie nicht als Eingeständnis, sondern als Rettungsfallschirm. Es handele sich für sie um eine illegale, vereinnahmte Parteispende. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Weidel wollte sich auf Anfrage nicht zu der Angelegenheit äußern.

via tagesschau: Spende aus den Niederlanden Wie die AfD eine Zahlung umgehen will