Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat in seiner Sitzung vom 9. Januar 2020 über die Jugendgefährdung von Angeboten entschieden, die als „online-Pranger“ fungieren. Den konkreten Internetangeboten ist gemein, dass eine durch das Angebot definierte Gruppe von Menschen oder Institutionen öffentlich gemacht wird und die Kriterien, die die Gruppenzugehörigkeit begründen, Grundlage für eine Ab- und Ausgrenzung sind. Eines der Angebote führt eine Liste, die Menschen jüdischen Glaubens und Menschen bzw. Institutionen aufführt, die sich für eine tolerante Gesellschaft einsetzen. Das weitere Telemedium umfasst eine mit personenbezogenen Daten ergänzte Auflistung zur Erfassung und Dokumentation einer sogenannten „systematischen und rechtswidrigen Islamisierung“. Die Inhalte dieser Angebote zielen darauf ab, Menschen allein auf der Grundlage ihrer Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft als verachtenswert darzustellen und politisch Andersdenkende zu diffamieren. (…) Die Inhalte der Angebote wurden zudem auf der Grundlage gefestigter Spruchpraxis als den Nationalsozialismus verharmlosend sowie Menschengruppen diskriminierend bewertet.

via bundesprüfstelle: Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von “online-Prangern”

siehe auch: Update 15.01.2020 Hass-Seite Judas-Watch vom BPjM indiziert. Unser Follower-Power hat dazu geführt, dass die antisemitische Hass Seite indiziert wurde. Das sollte eine Blaupause für andere, ähnliche Fälle sein. Wie wir am Nachmittag von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfahren haben, wurde die antisemitische Hass-Website judaswatch nun endlich indiziert. Das Verfahren könnte richtungsweisend sein. So kam es zu einer sog. „Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von „online-Prangern““. Das 12er-Gremium der BPjM hat sog. „online-Prangern“ zugesprochen, dass diese „als Mittel der (gewaltsamen) Auseinandersetzung und Konfliktbewältigung eine eigene jugendgefährdende Wirkung“ haben. Somit wurde nicht nur JudasWatch indiziert. Aktuell scheint der Weg frei, auch ähnliche Websites indizieren zu lassen. Das BPjM schreibt: „Mit der Indizierung erfolgt die Aufnahme in die nicht-öffentlichen Teile der Liste jugendgefährdender Medien, womit gesetzliche Verbreitungs- und Werbeverbote und -beschränkungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbunden sind. Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.

siehe dazu auch: Die antisemitische Website #JudasWatch stammt wohl aus #Österreich – #schauhin #hetze. Seit 2016 listet eine anonyme Website Namen aus aller Welt auf, die “Verräter” sein sollen. Die antisemitische Seite will “jüdischen Einfluss” dokumentieren. Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer, die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek und der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky haben etwas gemeinsam: Sie alle werden auf einer antisemitischen Hetzseite im Internet als “Traitors”, also als Verräter, gelistet. Gemeint ist damit: als Verräter an der “weißen Rasse”. Meist sind die Einträge mit Links zu ihren Social-Media-Kanälen versehen, immer mit Fotos. Gemeinsam haben die Genannten auch, dass sich neben ihren Namen auf der Website Judas Watch ein sechszackiger Stern befindet, der Davidstern. In Gelb, wie ihn auch die Nationalsozialisten nutzten, um die Juden zu markieren.