Beamte erschießen in Gelsenkirchen psychisch erkrankten Mann. Exemplarischer Fall von brutalem Vorgehen der Einsatzkräfte. Hintergrund: Aufbauschen und Herunterspielen. 2018 schossen Polizeibeamte 54mal auf Personen, elf Menschen wurden dabei getötet, 32 verletzt, einige davon schwer. Nur in zwei Fällen stuften Ermittler den Schusswaffengebrauch als unzulässig ein. Im Vorjahr waren es sogar 14 Menschen, die durch Polizeikugeln starben. Mindestens 269 Tote gehen seit 1990 auf das Konto schießender Polizisten. In fast allen Fällen stellten Staatsanwälte die Ermittlungen unter der Rubrik »Notwehr« ein. Mit vier Schüssen streckte ein Polizeianwärter am Sonntag in Gelsenkirchen einen 37jährigen Mann mit türkischen Wurzeln nieder. Islamismus- und Terrorismusverdacht, Bedrohung mit einem Messer: Die Gelsenkirchener Behörde gab sich alle Mühe, die Tat zu rechtfertigen. Die bisherige Faktenlage gibt das allerdings nicht her. Hat die Polizei einmal mehr gnadenlos aufgebauscht, um das brutale Vorgehen uniformierter Beamter zu legitimieren? Zunächst hatten reichweitenstarke Medien die offenbar übertriebene Darstellung der Polizei dankbar aufgegriffen. So titelte Bild am Montag: »Polizei verhindert Terroranschlag in Gelsenkirchen«. (…) Noch am Montag ruderte die Staatsanwaltschaft Essen allerdings in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Polizei zurück. »Hinweisen« zufolge und »möglicherweise« habe der Mann »Allahu akbar« (Gott ist groß) gerufen. Diese »Hinweise« sind dabei offenbar von Bild selbst ins Spiel gebracht worden. Zeugen hätten dies dem Blatt mitgeteilt. Der Mann soll, so die Ermittlungsbehörden, zunächst vor der Polizeiwache mit einem »Knüppel« auf einen Streifenwagen eingeschlagen haben. Vom Boulevardblatt veröffentlichte Fotos zeigen einige Scherben und kleinere Teile neben einem Polizeiauto. Dann, so heißt es weiter in der Mitteilung, habe der Täter wohl ein Messer gezückt und die beiden hinzukommenden Polizisten damit bedroht. Es blieb bei Mutmaßungen. Als gesichert gilt laut Staatsanwaltschaft nur, dass ein 23jähriger Polizeianwärter im letzten Ausbildungsjahr viermal auf den Angreifer geschossen hat. Den Schüssen sei der Mann »unverzüglich« erlegen. Die Polizei selbst habe die Attacke auf ihr Fahrzeug »aufgrund der möglichen Äußerungen« als »Anschlag« gewertet. Allerdings habe eine Durchsuchung der Wohnung des Getöteten »bisher die anfängliche Vermutung einer terroristischen Motivation nicht erhärtet«, heißt es. Vielmehr lägen den Behörden »Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Gelsenkircheners vor«. Laut Polizei habe sich der Mann bereits früher »auffällig verhalten« und unter anderem »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« geleistet. Die Ermittlungsführung habe nun das Polizeipräsidium Münster übernommen, wie die Behörden bekanntgaben. Gegen den Kommissaranwärter, der die Schüsse abgefeuert hatte, ermittele »aus Gründen der Neutralität« das Polizeipräsidium Krefeld. So gilt es noch aufzuklären, ob es sich tatsächlich um eine bedrohliche Situation handelte, die den Gebrauch der Schusswaffe rechtfertigte. Doch selbst dann stellt sich die Frage, warum viermal geschossen und dabei nicht zum Beispiel auf die Beine des Opfers gezielt worden war

via jw: Bewaffnete Beamte – Tödliche Polizeigewalt

Categories: DiensteGewaltpolizei