Der Auftritt eines als Adolf Hitler verkleideten Mannes bei einem Motorradfahrer-Treffen auf der sächsischen Augustusburg hat kein juristisches Nachspiel. “Die Imitation ist strafrechtlich nicht relevant”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Donnerstag auf Nachfrage. Zunächst hatte “Bild.de” berichtet. Der als Hitler ausstaffierte Mann saß am Samstag im Beiwagen einer Maschine, die wie ein Wehrmachtsmotorrad aussieht. Das Tragen eines Seitenscheitels und eines entsprechenden Barts falle nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Das Zeigen von Fotos von Hitler, ein Hakenkreuz an der Verkleidung oder das Zeigen eines Hitlergrußes sei hingegen strafbar.

via sz: Kein Nachspiel für Hitler-Imitator bei Biker-Treffen