Die beiden ehemaligen Mitglieder der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion, Gabriele Bublies-Leifert und Jens Ahnemüller, haben sich zu einer “Freien Alternativen Fraktionsgruppe” zusammengeschlossen. In einem am Montag bekanntgewordenen Brief fordern sie die Anerkennung der neuen Vereinigung, zusätzliche Redezeit, Sitze in den Parlamentsausschüssen, Räumlichkeiten und Geldmittel für Mitarbeiter. Landtagssprecher Marco Sussmann sagte am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Schreiben werde von der Landtagsverwaltung geprüft. Die Geschäftsordnung des Landtags sehe aber keine “Zwischenebene” zwischen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten vor. Bublies-Leifert hatte nach internen Streitigkeiten im August 2019 ihren Austritt aus der ursprünglich 13-köpfigen AfD-Fraktion erklärt. Dem Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge hatte sie zuvor mehrfach vorgeworfen, nicht gegen rechtsextreme Tendenzen in der Landespartei einzuschreiten. Ahnemüller war im Herbst 2018 aus der Fraktion ausgeschlossen worden, weil die Fraktionskollegen ihm Kontakte in die rechtsextreme Szene vorwarfen.

via evangelisch: Abtrünnige AfD-Abgeordnete gründen neue Fraktionsgruppe

siehe auch: Ex-AfD-Abgeordnete wollen Fraktionsgruppe bilden. Sogenannte “Fraktionsgruppen” gibt im Landtag eigentlich nicht. Die früheren AfD-Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert und Jens Ahnemüller wollen trotzdem als eine solche auftreten – und nun dafür Geld haben. Bublies-Leifert soll den Vorsitz übernehmen, Ahnemüller ihr Stellvertreter werden. In einem Antrag an Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) bittet die “Freie Alternative Gruppe im Landtag” um ihre Anerkennung durch den Ältestenrat des Parlaments. In dem Schreiben an den Landtagspräsidenten fordern Bublies-Leifert und Ahnemüller für ihre Fraktionsgruppe insgesamt 5.000 Euro monatlich, um Mitarbeiter einstellen zu können. Auch mehr Redezeit im Plenum wollen die beiden. Ein Sprecher der Landtagsverwaltung sagte dem SWR, man werde den Antrag nun prüfen.
Bildung von Fraktionsgruppen nicht vorgesehen Eine Fraktionsgruppe hat es im rheinland-pfälzischen Landtag noch nicht gegeben. In der Geschäftsordnung des Parlaments kommt der Begriff nicht ausdrücklich vor. Für eine Fraktion braucht es indes mindestens fünf Abgeordnete derselben Partei.