Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB). Die Bundesanwaltschaft lässt daher seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht. Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich fünf Personen im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.

via generalbundesanwalt: Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a.

siehe auch: Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen. In mehreren Bundesländern hat es Razzien gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung gegeben. Sie sollen Anschläge auf Politiker und Muslime geplant haben. Die Bundesanwaltschaft ist an diesem Freitagmorgen mit einer Razzia gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung vorgegangen. Es liefen Ermittlungen gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, teilte die Karlsruher Behörde mit. An insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt würden Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht. Festnahmen seien zunächst nicht erfolgt. Die fünf Verdächtigen sollen sich im September zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Sie sollen geplant haben, mit bislang noch nicht näher konkretisierten Anschlägen auf Politiker, Asylsuchende und Menschen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände zu erreichen, erklärte die Anklagebehörde; Razzia gegen mögliche rechte Terrorgruppe – Durchsuchungen auch im Südwesten. In mehreren Bundesländern hat es eine Razzia gegen eine mögliche rechtsterroristische Vereinigung gegeben. Nach SWR-Informationen wird gegen mehrere Mitglieder in sechs Bundesländern ermittelt, darunter auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. (…) Etwa ob Bilder von Gegenständen, die in einer Chatgruppe gepostet wurden – wie etwa selbst gebaute Waffen – tatsächlich im Besitz der Verdächtigen seien. Fünf namentlich bekannten Männern wird vorgeworfen, eine Chatgruppe angehört zu haben, weitere acht Männer werden als so genannte Unterstützer eingeordnet. Die Männer seien zwischen 20 und 50 Jahre alt. “Bürgerkriegsähnliche Zustände” provozieren In der Chatgruppe sollen sich die Verdächtigen verabredet haben, in Deutschland Anschläge auf Politiker und Muslime zu begehen, um “bürgerkriegsähnliche Zustände” zu erreichen. Zudem sei diskutiert worden, den Staat aus rechtsterroristischer Gesinnung heraus zu destabilisieren, erklärte Schmidt. Die Gruppe soll seit September 2019 bestehen.