Facebook, Twitter und viele andere Plattformen müssen strafbare Inhalte künftig dem BKA melden, samt Nutzerdaten. Das will das Kabinett morgen beschließen. Der Entwurf ist komplex, die Kritik daran heftig. Der Überblick. Die Einleitung des 56 Seiten langen Gesetzentwurfs “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” zeichnet ein düsteres Bild von der Debattenkultur im Internet. Von Einschüchterungsversuchen, Diffamierungen und Morddrohungen, vor allem gegen “gesellschaftlich und politisch engagierte Personen”, ist darin die Rede. Ebenso von Angriffen auf den politischen “Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung”. Und letztlich von einer Gefahr für die Meinungsfreiheit, weil die Opfer sich angeblich zurückziehen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Täter strafrechtlich verfolgt und belangt werden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums nennt das Paket “eine Reaktion auf die schweren rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Taten des vergangenen Jahres und den Nährboden, den diese Taten durch Hass und Hetze im Netz haben”. Im Kern ist es eine Erweiterung des seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Doch geändert werden sollen und müssen dazu noch mehrere andere Gesetze. Am heutigen Mittwoch soll das Paket vom Bundeskabinett beschlossen werden – heftiger Kritik von Unternehmen, Zivilgesellschaft und auch politischen Akteuren zum Trotz. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben:

via spon: Was Sie über das Gesetz gegen Hasskriminalität wissen müssen