[Update] Der aus Hamm stammende Rechtsextreminist Sascha Krolzig muss ins Gefängnis. Der einstige Mitbegründer der 2012 verbotenen Kameradschaft Hamm und aktuelle Bundesvorsitzende der Splitterpartei „Die Rechte“ ist vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Revision gegen ein vom Landgericht Bielefeld bestätigtes Urteil des Amtesgerichts Bielefeld gescheitert. Krolzig hatte 2016 den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde auf einer von ihm zu verantwortenden Internetseite als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet und war wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In seiner Revision hatte sich der 32-Jährige auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen, war damit aber vor dem 3. Strafsenat gescheitert. Der Begriff des „frechen Judens“ gehöre zum charakteristischen Vokabular des Nationalsozialismus, urteilten die Hammer Richter.
Urteil nicht anfechtbar Der jetzt veröffentlichte OLG-Beschluss vom 28. Januar ist nicht anfechtbar. Die Vollstreckung der Strafe sei noch nicht eingeleitet, teilte ein Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft auf WA-Anfrage mit. Krolzig kündigte auf der Homepage von „Die Rechte“ an, dass er Verfassungsbeschwerde einlegen werde.

via wa: Volksverhetzung: OLG bestätigt Urteil gegen Hammer Neonazi

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