Der mutmaßliche Terrorist von Hanau adressierte bereits vor Monaten ein Schreiben an den Generalbundesanwalt. Es ist in weiten Teilen mit seinem Bekennerschreiben identisch. Nun bestätigt die Behörde den Eingang. Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. t-online.de berichtete am Donnerstag zunächst exklusiv über das Dokument, das in weiten Teilen mit dem späteren Bekennerschreiben identisch ist. Der Generalbundesanwalt sagte nun, dass damals bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen sei. Das Schreiben habe aber keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten und man habe wegen des Briefes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dem auf den 6. November datierten Dokument, das t-online.de vorliegt, beschrieb Tobias R. allerdings detailreich seine Wahnvorstellungen und auch seine rassistische Abneigung gegen Menschen anderer Herkunft. In der Version fehlen noch die Vernichtungsfantasien – das spätere Bekennerschreiben umfasst weitere fünf Seiten, die in der ersten Version nicht enthalten sind. Die Behörde nahm deswegen offenbar das Schreiben nicht zum Anlass, die Waffenbesitzkarte des Absenders zu überprüfen. Denn R. war als Sportschütze legal im Besitz mehrerer Waffen.

via t-online. Bundesanwaltschaft bestätigt Eingang des Attentäter-Briefs