Rechtsextremismus: Dürkheimer Lebenshilfe stellt Mitarbeiter frei

Weil er sich in der Neonazi-Szene bewegt, hat die Lebenshilfe einen Mitarbeiter freigestellt. Das hat Geschäftsführer Sven Mayer am Montag bestätigt. Die Einrichtung wusste nach eigenen Angaben seit Februar von der Gesinnung des Manns, die dieser auch bei Demonstrationen zur Schau stellte. Wie lange der Mitarbeiter schon in der rechten Szene aktiv ist, wisse er nicht, so Mayer. Der Rechtsextreme hat in einer Wohngruppe behinderte Menschen betreut, sich nach Lebenshilfe-Angaben aber im Dienst nichts zuschulden kommen lassen. „Das Verhalten des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit und seine Äußerungen zu Geschehnissen während der Zeit des Nationalsozialismus machen uns fassungslos“, heißt es in einer Pressemitteilung der Lebenshilfe. Unter anderem hat der Mann an Neonazi-Aufmärschen teilgenommen.

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siehe auch: Lebenshilfe Bad-Dürkheim e.V.: Neo-Nazi vom Dienst suspendiert. Nach Recherchen des Antifa Report Pfalz war, zumindest bis 16.06., dort ein Mitarbeiter beschäftigt, der seit einigen Jahren dokumentiert der rechtsextremistischen Kameradschaftsszene zugeordnet werden kann. (…) Dieses Verhalten des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit und seine Äußerungen zu Geschehnissen während der Zeit des Nationalsozialismus machen uns fassungslos und sind mit unserer Haltung, den Werten und dem Leitbild unserer Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V. nicht vereinbar. Diese Tatsache hat uns zutiefst schockiert, zumal dieser langjährige Mitarbeiter am Arbeitsplatz und insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung bislang bezüglich seiner rechtsextremen Haltung und auch sonst nicht negativ auffällig war. Nach Befragung seiner Kollegen wurde uns bestätigt, dass sein außerdienstliches Verhalten nicht in den Betrieb hineingewirkt hat. In mehreren Gesprächen hat er uns seine politisch rechtsextreme Gesinnung bestätigt und mitgeteilt, diese auch weiterhin in der Öffentlichkeit ausleben zu wollen. Wir haben daraufhin diverse arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, ihn beispielsweise vom Dienst freigestellt und ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass wir uns von ihm trennen möchten. Obwohl der Mitarbeiter immer wieder betonte, der Lebenshilfe niemals schaden zu wollen, war er zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit. Somit sahen wir uns gezwungen, die Kündigung in die Wege zu leiten. Allerdings besitzt der Mitarbeiter aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit und der Mitgliedschaft im Betriebsrat einen doppelten Kündigungsschutz. Er ist nur außerordentlich kündbar und die Kündigung bedarf zwingend der Zustimmung des Betriebsrats. Wir haben diese Zustimmung beim Betriebsrat beantragt. Der Betriebsrat hat seine Zustimmung hierzu nicht erteilt. Derzeit prüfen wir intensiv mit verschiedenen Fachanwälten weitere arbeitsrechtliche Schritte.

screenshot lebenshilfe bad dürkheim
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