Wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden zwei Beamte in Rosenheim angeklagt. Am Freitag fiel das Urteil. Im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Rosenheimer Amtsgericht ist am Freitag das Urteil ergangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in einem Lokal den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen zu haben. Während einer der beiden Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, sprach das Amtsgericht Rosenheim seinen norddeutschen Kollegen frei. Wegen Verdacht auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hatte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen die beiden Beamten gestellt. Am 30. August, so hieß es in den Strafbefehlen, sollen die Polizisten in einem Rosenheimer Lokal eifrig über Flüchtlingspolitik diskutiert haben. Nachdem einer der beiden weitere Getränke geholt hatte, soll er diese abgestellt, den Arm ausgestreckt und laut „Heil Hitler“ gerufen haben. Sein Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern soll mindestens einmal ebenfalls „Heil Hitler“ gerufen haben.

via taz: Prozess gegen Bundespolizisten: 90 Tagessätze für Hitlergruß