Wichtige Entscheidung in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof besteht auf härteren Strafurteilen wegen fremdenfeindlicher oder rassistischer Motive des Täters. Er hat ausländerfeindliche Parolen an Schulwände gesprüht und ist mit seinen Kumpels in NS-Manier durch die Stadt marschiert – kam aber dank eines überaus milden Urteils praktisch ohne Strafe davon. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil gegen einen jungen Mann aus Rheinland-Pfalz aufgehoben und klargestellt: Fremdenfeindliche Motive müssen strafschärfend gewertet werden, auch bei kleineren Delikten. Der Vorfall liegt schon neun Jahre zurück: Der spätere Angeklagte zog mit einer Gruppe junger Leute durch eine Kleinstadt in Rheinland-Pfalz und hinterließ an Schulwänden Graffitis wie “Hitzefrei statt Völkerbrei” und “Die Deutsche Jugend wehrt sich”. Ein paar Monate später reihte er sich in eine Aktion der rechten Szene ein – einen “Marsch der Unsterblichen”, dessen Teilnehmer hinter einem Banner mit der Aufschrift “Volkstod stoppen” dunkel gekleidet mit brennenden Fackeln durch die Innenstadt zogen. (…) Dieses Urteil hat der dritte BGH-Strafsenat nun als “durchgreifend rechtsfehlerhaft” beanstandet. Das Landgericht habe allein strafmildernde Gesichtspunkte gewürdigt – die lange Dauer des Verfahrens zum Beispiel und die Belastung durch die Untersuchungshaft. “Dagegen hat sie eine fremdenfeindliche Tatmotivation des Angeklagten unberücksichtigt gelassen.”Rassistische, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtende Beweggründe müssen aber bei der Festsetzung der Strafe gewichtet werden.

via sz: Zu milde – BGH hebt Urteil auf