Im Verfahren gegen fünf Männer nach einem Fackelwurf auf Roma-Familien in Erbach (Alb-Donau-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Ulm mit. Vier der fünf Angeklagten waren zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht den Besuch einer KZ-Gedenkstätte angeordnet. Die Jugendstrafe eines fünften Angeklagten wurde für eine Bewährungszeit von eineinhalb Jahren ausgesetzt.

via t-online: Revision: Verfahren um Fackelwurf auf Roma-Familien