Rassistisch, antisemitisch, volksverhetzend: Welche Äußerungen heute schon strafbar sind, und was künftig gelten soll – ein Überblick über die wichtigsten Begriffe. Ein neuer Strafparagraf gegen “verhetzende Beleidigung” soll nach den Plänen des Bundesjustizministeriums eingeführt werden, um vor rassistischen, antisemitischen oder anders menschenverachtenden gruppenbezogenen Beleidigungen zu schützen. Die Gesetzesinitiative, die gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag vorbereitet worden ist, soll eine Ergänzung sein zu einer Reihe von Verschärfungen im Recht der Äußerungsdelikte, die bereits beschlossen sind und schon bald in Kraft treten könnten. Der neue Paragraf soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung eine Lücke füllen, die nach Ansicht der großen Koalition bislang im Strafrecht besteht. Konkret: Wenn eine muslimische oder jüdische Person des öffentlichen Lebens einen Brief bekommt, in dem etwa steht, alle Angehörigen ihrer Gruppe gehörten “vergast”, dann gilt bisher: Anzeigen lohnt sich nicht. Es ist nicht strafbar. Solange ein Schreiben direkt an den Betroffenen geht, ist es keine Volksverhetzung, die nämlich voraussetzt, dass die Aufstachelung zum Hass öffentlich geschieht – “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Auch als Beleidigung ist das nicht ohne weiteres justiziabel, da der verbale Angriff nicht individuell ist, sondern gruppenbezogen. Diese Lücke soll ein neuer Paragraf schließen: eine Vorschrift gegen “verhetzende Beleidigung”. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll demnach künftig belegt werden können, wer “volksverhetzende Inhalte” (das heißt, Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt gegen eine gesellschaftliche Gruppe) direkt an einen Angehörigen dieser entsprechenden Gruppe “richtet”. Künftig sollen Bedrohungen viel leichter strafbar werden, die entsprechende Verschärfung ist von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen, nur die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten verzögert sich.

via sz: Schärfere Gesetze gegen Hass und Hetze