Er hatte die Auflagen nicht durchgesetzt – 59-Jähriger ermahnte “eher halbherzig” – Kaum einer hielt Abstand. 400 Menschen demonstrierten am 9. Mai auf dem Uniplatz gegen die Corona-Maßnahmen. Dabei standen sie zu dicht zusammen – und viele trugen keine Masken. Der Versammlungsleiter hätte stärker eingreifen müssen, fand das Gericht. Es war die größte – und bislang letzte – Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Uniplatz: Am 9. Mai nahmen nach Polizeischätzungen rund 400 Personen an der Versammlung teil – darunter auch Aktivisten aus dem rechten Spektrum, Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Impfgegner. Rund 100 Zaungäste und etwa 100 Gegendemonstranten waren ebenfalls vor Ort. Die Stadt hatte 40 Teilnehmer erlaubt. “An den Mindestabstand war kaum zu denken”, schrieb die RNZ damals. Weil sich die Mehrzahl der Demonstranten nicht an den Mindestabstand hielt, viele keine Maske trugen und der Versammlungsleiter nicht einschritt, musste dieser sich jetzt vor dem Heidelberger Amtsgericht verantworten. Gegen einen zuvor ergangenen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. (…) Und auch die Ermahnungen von der Polizei habe der Versammlungsleiter nicht ernst genommen: “Ich hatte das Gefühl, dass es ihn gar nicht interessiert hat”, so der Einsatzleiter. “Er hat sich aufgeregt, dass wir ihn angesprochen und unterbrochen haben.” Dem Vertreter des Ordnungsamtes sei es sogar so vorgekommen, dass der Versammlungsleiter sich über die Auflagen “lustig macht”. Die Ermahnungen gegenüber den Teilnehmern seien “eher halbherzig” gewesen. (…) Dieser Argumentation folgte Richterin Sabine Gagelmann nicht. “Wir leben in einer Pandemie.” Und diese stelle eine “unmittelbar bevorstehende Gefahr” dar. Sie verurteilte den 59-Jährigen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

via rnz: Organisator von Corona-Demo zu Geldstrafe verurteilt