Die rechtsextreme NPD darf bei einer Veranstaltung in Bremerhaven entgegen einem allgemeinen Verbot der Innenbehörde Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen zeigen. Das Bremer Verwaltungsgericht gab am Freitag einem Eilantrag der Partei statt, die sich damit gegen Versammlungsauflagen gewehrt hatte. Zu der zweistündigen Kundgebung werden am Samstag in Bremerhaven rund 30 Personen erwartet. Die Versammlungsbehörde hatte das Zeigen der Flaggen untersagt. Aus Sicht der Richter wird die öffentliche Ordnung durch das Zeigen der strafrechtlich verbotenen Flaggen während der Kundgebung nicht gefährdet, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

via tag24: NPD darf trotz Verbot Reichsflaggen bei Kundgebung zeigen

siehe auch: BeschlussVG Bremen: Erfolgreicher Eilantrag der Partei NPD gegen Versammlungsauflagen; Reichs-und Reichskriegsflaggen sowie Lautstärkebegrenzung. (…) Aus Sicht der Richter wird die öffentliche Ordnung durch das Zeigen der strafrechtlich nicht verbotenen Flaggen während der Kundgebung nicht gefährdet. Im konkreten Einzelfall rechtfertige die Art und Weise der Durchführung der Versammlung nicht die Untersagung des von der Meinungsfreiheit gedeckten Zeigens dieser Flaggen, da die im vorliegenden Sachverhalt zu beurteilende Kundgebung nach einer Gesamtschau kein einschüchterndes Erscheinungsbild erzeuge. Insoweit seien die Grundrechte der Antragstellerin auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen. Es fehle angesichts der Rahmenbedingungen der Kundgabe an Umständen, die auf ein aggressives und provokantes, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer schließen ließen, und dadurch ein Klima der Gewaltdemonstration und potentiellen Gewaltbereitschaft erzeugt werde. Der Erlass selbst stelle kein Verbot,sondern eine Auslegungshilfe zur Anwendung der betreffendenOrdnungswidrigkeitsvorschrift dar.