Jahrelang klagte der Verfassungsschutz, weil er nichts über den Mann sagen wollte, der NSU-Akten vernichtet hatte. Nun hat das Amt in letzter Instanz verloren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf bestimmte Antworten über geschredderte NSU-Akten nicht länger verweigern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Bis jetzt ist der Beamte des Verfassungsschutzes nur unter seinem Tarnnamen bekannt: Lothar Lingen. Dabei ist der frühere Referatsleiter des BfV eine wichtige Figur in dem Bemühen, die sogenannte NSU-Affäre aufzuklären. Denn Lothar Lingen hat möglicherweise wichtige Verfassungsschutzakten vernichtet, kurz nachdem 2011 die Existenz der Mörder des selbst ernannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekannt geworden war. Bis heute weigert sich das BfV, Fragen zu einem Disziplinarverfahren zu beantworten, das aufgrund der Vernichtungsaktion gegen den Beamten eröffnet worden ist. Dem öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen sei “für das Gemeinwesen ein derart überragend großes Gewicht beizumessen”, meinten die Leipziger Richter, dass trotz gewisser Einschränkungen bei einzelnen Fragen “eine andere Entscheidung als die Auskunftserteilung ausgeschlossen war”. Damals, im November 2011, hatte der Referatsleiter Unterlagen über V-Leute in der Thüringer Neonaziszene schreddern lassen. Nachdem dies 2012 bekannt wurde, trat der damalige BfV-Präsident Heinz Fromm zurück; gegen den Referatsleiter wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet.

via zeit: NSU-Aktenvernichtung: Verfassungsschutz muss über Aktenschredderer Auskunft geben