„Mal überlegen. Ist ja nicht so teuer geworden“, so entspannt gab sich Rechtsanwalt Martin Kohlmann aus Chemnitz, nachdem ihn das Amtsgericht Verden vergangene Woche wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 100 Euro verurteilt hatte. Doch kurz vor Ablauf der Frist hat der umstrittene Jurist und Mitbegründer der Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ noch Berufung eingelegt. Selbst hatte Kohlmann einen Freispruch beantragt, doch der Strafrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Verden. Und die hatte Verurteilung wegen Volksverhetzung durch Leugnen des Holocausts gefordert. Der 43-Jährige soll sich mit dem Inhalt eines Antrags schuldig gemacht haben, den er am 3. September 2018 in einem Verdener Prozess gegen seinen damaligen Mandanten, den ehemaligen Verdener NPD-Ratsherrn Dr. Rigolf Hennig, gestellt hatte. Damals ging es ebenfalls um die Leugnung des Holocausts. Strittig war jetzt, auf welches Gebiet sich seine damalige Aussage als Verteidiger bezogen hatte, dass es keine Gaskammern gegeben habe. Kohlmann argumentierte in der Verhandlung, dass er nur Aussagen seines Mandanten in einen Antrag „gekleidet“ habe.

via kreiszeitung: Berufung gegen Verdener Urteil / Politische Ambitionen – Widerspruch von Holocaustleugner