Ein 26-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er war geständig, propagandistische Bilder, teilweise mit Texten und auch ein Video auf seinem Handy gespeichert und manches davon auch weitergeleitet zu haben. Vor allem in zwei Chatgruppen schickte man sich mit Grußbotschaften versehene, einschlägige Bilder sowie mit Hakenkreuzen übersäte Pin-ups in Nazi-Uniform-Elementen. So gab es etwa Ostergrüße mit einem Bild von einem Hitlergruß-Mädchen und Hakenkreuz-Ostereiern, halbnackte Frauen mit Hakenkreuzbinde und Hitler in einem Autowerk als Experte für “Vergaser”. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte, einzeln betrachtet könnte man manche Bilder noch für einen Scherz halten, in ihrer Gesamtheit zeigten sie aber eine fremdenfeindliche Gesinnung, Antisemitismus, Rassismus sowie Verharmlosung von NS-Gedankengut und Holocaust. Es sei eine Gefahr für die Demokratie, eine solche “humoristisch verzerrende Darstellung” eben genau Verharmlosung – angeklagt war entsprechend der Paragraf 3g Verbotsgesetz.

via standard: Nazi-Propaganda im Chat: 26-jähriger Kärntner wegen Wiederbetätigung verurteilt