Die „Abmahnung“ der AfD ist gescheitert: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nimmt seine Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zurück. Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD-Fraktion müssen im Bundestag weiter die Maskenpflicht einhalten. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nimmt seine Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zurück. Eine , wies das Justitiariat des Bundestags zurück. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit. Der Anwalt der Abgeordneten und Mitarbeiter der AfD-Fraktion, der Schäuble eine „Abmahnung“ geschickt hatte, sei darauf hingewiesen worden, dass seine Mandanten die Vorschriften weiter zu befolgen hätten. Darauf möge er sie hinweisen. Dem Anwalt wurde den Angaben zufolge auch mitgeteilt, dass die Aufforderung zu einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kein statthafter Rechtsbehelf gegen eine Allgemeinverfügung sei. Seinen Mandanten stehe der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen.

via berliner zeitung: Allgemeinverfügung gilt : AfD muss im Bundestag weiter Maske tragen

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