Der Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden als Antisemit bezeichnet werden. Mit einer Unterlassungsklage gegen die Bezeichnung «erklärter Antisemit» und «Holocaust-Relativierer» war das ehemalige AfD-Mitglied gescheitert, berichten mehrere Medien. Stefan Räpple wollte die von einer Stiftung auf einem Online-Nachrichtenportal gemachten Äußerungen mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Baden-Baden verbieten lassen. Die vierte Zivilkammer habe die Äußerung in der Berichterstattung über einen AfD-Parteitag als ein Werturteil angesehen, das der Meinungsfreiheit unterfalle, habe das Gericht am Donnerstag mitgeteilt

via goodnews4: Landgericht Baden-Baden entscheidet gegen ehemaligen AfD-Politiker Stefan Räpple – Darf als Antisemit bezeichnet werden

AfD-Demo-Raepple.png
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:StuttgartUser&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:StuttgartUser (page does not exist)”>Leon Wallis</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link