Rechtsextreme wollen am Samstag in Bremen aufmarschieren. Die Polizei verbietet die Demo, scheitert damit in der ersten Instanz. Nun hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigt. Die Partei „Die Rechte“ darf an diesem Samstag in Bremen mit schwarz-weiß-roten Flaggen gegen einen Erlass von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) demonstrieren, wonach das Zeigen solcher Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen im kleinsten Bundesland neuerdings als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Das hat nach dem Verwaltungsgericht jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Bremen beschlossen und damit unanfechtbar ein Demonstrationsverbot der Innenbehörde aufgehoben. Allerdings dürfen die Rechtsextremisten nicht, wie ursprünglich geplant, durch die Innenstadt ziehen, sondern lediglich eine stationäre Kundgebung mit höchstens 100 Teilnehmenden abhalten. Dies sei aus Infektionsschutzgründen nötig, heißt es in den Gerichtsbeschlüssen. Die Innenbehörde hatte die Demonstration zunächst verboten. Den Veranstaltern gehe es darum, „rechtsextremistisches Gedankengut zu inszenieren und die Reichsflagge als neues gemeinsames rechtsextremistisches Symbol zu verfestigen“. Die Demonstration bedrohe das friedliche Zusammenleben. Sie würde als militanter Marsch wahrgenommen, der an den Nationalsozialismus erinnere. Außerdem seien Zusammenstöße mit bereits angemeldeten Gegendemonstrationen zu erwarten, was im Corona-Risikogebiet Bremen schon aus Infektionsschutzgründen unterbunden werden müsse.

via haz: OVG Bremen erlaubt Reichsflaggendemo unter Auflagen