Der Vorwurf gegen einen Leisniger lautet Körperverletzung und Beleidigung. Der Geschädigte Stefan Trautmann stellt die Situation aber jetzt anders dar. Der Aufwand für dieses Verfahren am Amtsgericht Döbeln ist deutlich höher als bei „normalen“ Verhandlungen. Das liegt offenbar darin begründet, dass es um einen Streit zwischen „Rechts“ und „Links“ geht. Am Einlass zum Amtsgericht Döbeln werden Beteiligte und Besucher streng kontrolliert. Die Zeugen müssen sogar ihre Mobiltelefone abgeben. Am 21. Mai 2019 soll ein Leisniger das NPD-Mitglied Stefan Trautmann, der zu diesem Zeitpunkt im Döbelner Stadtrat sowie im Kreistag saß, und sich an diesem Tag auf Wahlkampftour befand, angegriffen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte habe Trautmann mit beiden Händen von hinten gestoßen. Dadurch soll dieser in seinen Wahlwerbestand gefallen sein. Die Folge waren Schmerzen in seinem Arm, der aufgrund einer Fraktur in einem Verband steckte. Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung – das Wort „Nazischwein“ soll gefallen sein – wirft Staatsanwältin Tina Mende dem Angeklagten vor. Der 24-jährige Angeklagte schildert das Geschehen aus seiner Sicht. Er habe gehört, dass die NPD in der Nähe des Rewe-Marktes Wahlkampf mache. „Da ich aus tiefster Überzeugung gegen diese Partei bin, bin ich mit einem Freund zum Werbestand gelaufen, um meine Meinung kundzutun“, sagt er. Er sei sich sicher gewesen, dass die NPD keine Erlaubnis für diesen Auftritt gehabt habe. Er habe Trautmann aber nicht gestoßen, sondern lediglich seine Meinung geäußert. (…) Wortreich erläutert Trautmann wie sich die Dinge aus seiner Sicht dargestellt haben. Es seien gegenseitig Beleidigungen gefallen, deshalb sehe er diesen Vorwurf in der Anklage auch nicht als wichtig an. Auf Nachfrage der Richterin zieht er den Vorwurf der Beleidigung zurück. Trotz mehrfacher Nachfrage bleibt Trautmann bei seiner Schilderung des Geschehens. Er behauptet, sein Bein damals fotografiert zu haben. Während er die Erlaubnis erhält, auf seinem Mobiltelefon nach den Fotos zu suchen, ziehen sich Richterin Opitz, Staatsanwältin Mende und Verteidiger Rechtsanwalt Jürgen Kasek zu einem Rechtsgespräch zurück. Danach fragt Opitz noch einmal nach. „Die Fußtritte kommen in ihrer damaligen Zeugenaussage nicht vor. Warum schildern sie die Vorfälle heute anders als damals?“, so die Richterin. Sie entlässt Trautmann aus dem Zeugenstand. Auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet die Richterin. „Nur der Hauptzeuge kann Angaben zu seinen Schmerzen machen“, begründet sie.
Weitere Zeugen entlassen Sie entlässt alle weiteren Zeugen. Einer von ihnen, wie Trautmann NPD-Mitglied, bleibt als Zuschauer im Saal. Er wird jedoch kurz darauf von einem Polizeibeamten hinausgeführt, weil er im Gericht Hausverbot hat. Dies war nur für die Vernehmung als Zeuge außer Kraft gesetzt. „Der Sachverhalt hat sich nicht bestätigt“, sagt Staatsanwältin Mende in ihrem Plädoyer. Vom Vorwurf der Körperverletzung sei der Angeklagte deshalb freizusprechen. Der Strafantrag auf Beleidigung sei zurückgenommen worden. Rechtsanwalt Jürgen Kasek schließt sich der Auffassung der Staatsanwältin an. Richterin Opitz entspricht letztendlich diesem Antrag.

via sächsische: Angriff auf NPD-Mann vor Gericht