Einem MAD-Agenten war vorgeworfen worden, einen Ex-KSK-Soldaten vor Durchsuchungen in einer Kaserne gewarnt zu haben. Doch im Prozess gegen den 44-Jährigen bleibt es beim Freispruch. Der Prozess gegen einen Mitarbeiter des Militärischen Nachrichtendienstes (MAD) wegen Geheimnisverrats ist in Köln überraschend zu Ende gegangen. Damit gilt für den Agenten der Freispruch aus erster Instanz. Dem 44-jährigen MAD-Mitarbeiter war in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht vorgeworfen worden, im September 2017 den früheren KSK-Soldaten “Hannibal” vor einer Durchsuchung des Generalbundesanwalts in der Bundeswehrkaserne in Calw gewarnt zu haben. Im Rahmen eines Terrorverfahrens gegen den unter Rechtsextremismus-Verdacht stehenden Bundeswehrsoldaten Franco A. hatte die Bundesanwaltschaft die Kaserne des Kommando Spezialkräfte (KSK) im Herbst 2017 durchsuchen lassen, weil die Ermittler vermuteten, auf dem Kasernengelände könnten illegale Waffendepots für einen sogenannten “Tag X” existieren. Finden konnten die Ermittler vor Ort dann allerdings nichts.
Geplatzte Durchsuchung Bereits im Vorfeld der Durchsuchungen soll sich jedoch ein früherer KSK-Soldat, der Gründer des umstrittenen Vereins “Uniter”, der sich in Chatgruppen “Hannibal” nannte und als Auskunftsperson für den MAD agierte, laut Zeugenaussagen damit gebrüstet haben, von den Maßnahmen zu wissen. Nur zwei Tage vor den Maßnahmen hatte “Hannibal” sich noch mit dem MAD-Mann getroffen, obwohl die Staatsanwälte in Karlsruhe die Nachrichtendienstler zuvor eigens gebeten hatten, keine weiteren Gespräche mit Soldaten in Calw zu führen. Der beschuldigte MAD-Mitarbeiter war bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Im Berufungsverfahren zog die Staatsanwaltschaft in Köln heute nun überraschend ihre Berufung zurück. Damit gilt für den Mitarbeiter des Nachrichtendienstes der Bundeswehr nun der Freispruch aus erster Instanz. Gericht und Staatsanwaltschaft konnten keine Belege dafür finden, dass der Mann ein Geheimnis durchgestochen haben könnte. Interessant bleibt der Fall dennoch: Denn wer den früheren Soldaten, der inzwischen die Bundeswehr verlassen hat, möglicherweise gewarnt hat, ist damit weiter ungeklärt.

via tagesschau: Prozess um Geheimnisverrat MAD-Agent bleibt freigesprochen

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