Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof. Das vor einem Jahr am Oberlandesgericht (OLG) Dresden gesprochene Urteil gegen ein Mitglied der terroristischen Vereinigung “Oldschool Society” (OSS) ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, hat das Gericht die Revision des Angeklagten verworfen. Der Angeklagte hatte versucht, Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des Urteils geltend zu machen. Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes waren keine Rechtsfehler zu finden.
Gründung einer terroristischen Vereinigung. Das OLG Dresden hatte den Angeklagten im Oktober 2019 unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Demnach gehörte er dem Führungsgremium der Vereinigung an und hat mit gewaltbefürwortenden Beiträgen die Radikalisierung der Gruppe vorangetrieben. Laut OLG-Urteil handelte es sich bei der “OSS” zunächst um eine als Chatgruppe organisierte rechtsextremistische Vereinigung, deren Mitglieder eine nationalistische, teilweise sogar nationalsozialistische und rassistische Weltanschauung sowie Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität einte. Anschläge geplant. Die Mitglieder der Gruppe hätten spätestens im Februar 2015 beschlossen, Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte zu begehen, hieß es im Urteil

via mdr: Revision abgelehnt Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen rechtsextreme “Oldschool Society”