Die Identitäre Bewegung hatte dagegen geklagt, »rechtsextremistisch« genannt zu werden. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Berlin: Die Bezeichnung ist gerechtfertigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung als »gesichert rechtsextremistisch« bezeichnen. Wie ein Sprecher mitteilte, hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Identitären Bewegung zurückgewiesen. Sie hatte 2019 gegen diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht geklagt. In den Vorjahren hatte der Verfassungsschutz die Gruppierung, die bundesweit rund 600 Anhänger haben soll, als »Verdachtsfall« bearbeitet. Mit seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgte das Gericht dem Tenor der Entscheidung im Eilverfahren aus dem vergangenen Juni. Seehofer nennt Identitäre »geistige Brandstifter« Damals hatten die Richter unter anderem die Forderung der Identitären Bewegung nach ethnisch-kultureller Homogenität zur Begründung der Einstufung als rechtsextremistisch angeführt.

via spiegel: Verfassungsschutz darf Identitäre rechtsextremistisch nennen