FDP, Linke und Grüne gehen juristisch gegen die neue Parteienfinanzierung vor. AfDler wollten sich beteiligen und scheiterten nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Abgeordnete der AfD dürfen nicht zusammen mit anderen Oppositionsparteien gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung klagen. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, sei ein solcher Schritt gesetzlich nicht vorgesehen. Außerdem hätten die anderen drei Oppositionsfraktionen einem Anschluss der AfD nicht zugestimmt. 30 aktuelle und frühere Abgeordnete der AfD hatten zuvor beim höchsten deutschen Gericht ihren Beitritt zu einer 2018 eingereichten Normenkontrollklage von FDP, Linken und Grünen beantragt. Für diese Normenkontrollklage der Oppositionspartien braucht es mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Da die AfD allein nicht genügend Abgeordnete hat und die übrigen Fraktionen nicht mit ihr zusammen klagen wollten, wandten sich mehrere Abgeordnete direkt an das Bundesverfassungsgericht.

via zeit: Bundesverfassungsgericht: AfD-Abgeordnete dürfen sich nicht an Oppositionsklage beteiligen