Hunderte Abgeordnete unterzeichnen Brief an Bundestagspräsidenten. Corona-Leugner-Skandal im Bundestag! Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme und radikale Gegner der Corona-Maßnahmen bekamen am Mittwoch Zugang zum Reichstagsgebäude und bedrängten Abgeordnete, um offensichtlich die Abstimmung zum „Dritten Bevölkerungsschutzgesetz“ zu beeinflussen. Die Schleuser: drei Abgeordnete der AfD. Laut einem Sicherheitsbericht: Udo Hemmelgarn, der sich bereits dazu bekannt hatte, Petr Bystron und Hansjörg Müller. (…) Insgesamt kamen auf Einladung der drei AfD-Parlamentarier vier Besucher als Gäste in die Bundestagsgebäude, von denen einige auch in Büroräume eindrangen. Da alle Bundestags-Besucher an diesem Tag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum angemeldet werden mussten, sind sie klar den sie einladenden Abgeordneten zuzuordnen. Am frühen Abend antworte der Bundestagspräsident in einem Schreiben, sprach von „sehr ernsten Vorfällen“. (…) Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (68, FDP): „Bei der Verwirklichung von Straftaten durch Störer möglicherweise eine Verfolgung wegen Beihilfe. Ansonsten muss jetzt entweder die Geschäftsordnung geändert werden, so dass bewusste und/oder nachhaltige Missachtung der Hausordnung oder Anweisungen des Präsidenten mit einem Ordnungsgeld belegt werden können oder eine Ergänzung der Verhaltensregeln für Abgeordnete erfolgen mit gleichem Regelungsinhalt. Darum kümmert sich jetzt der Geschäftsordnungsausschuss.“

via bild: AfD schleuste Corona-Leugner ein Diese Politiker ließen Randalierer in Reichstag

siehe auch: AfD-Abgeordnete schleusten wohl Störer ins Parlament. Drei Politiker verschafften fremden Personen Zutritt zum Bundestag . Das legen mehrere Berichte nahe. Sie bedrängten offenbar Parlamentarier, darunter Wirtschaftsminister Altmaier.Mittlerweile scheint klar, wer Störern, die am Mittwoch kurz vor der Abstimmung zum erneuerten Infektionsschutzgesetz Parlamentarier bedrängten, Zugang zum Bundestag verschaffte. Einem Sicherheitsbericht zufolge waren dies neben Udo Hemmelgarn die Parlamentarier Petr Bystron und Hansjörg Müller. Insgesamt kamen auf ihrer Einladung demnach vier Besucher als Gäste in die Bundestagsgebäude, von denen einige auch in Büroräume eindrangen. Sie filmten trotz des Protestes der Beschäftigten das Demonstrationsgeschehen außerhalb des Gebäudes und übertrugen es per Livestream; Störer vor Abstimmung im Bundestag Ältestenrat prüft rechtliche Schritte gegen AfD-Abgeordnete. Störer verschafften sich mithilfe von AfD-Abgeordneten Zugang zum Bundestag und sorgten dort für Unruhe. Nun untersucht der Ältestenrat des Parlaments den Vorfall. Die Reaktionen aus den anderen Parteien sind deutlich. Nach den Störungen und Provokationen durch Gäste von AfD-Abgeordneten am Mittwoch im Bundestag werden im Parlament rechtliche Schritte gegen die Beteiligten sowie Änderungen der parlamentarischen Abläufe geprüft. Nach Angaben der Nachrichtenseite »Business Insider« sollen nach der Tagung des Ältestenrats etwa die Bundestagsregeln verschärft werden. Demnach soll die Möglichkeit zur Verhängung eines Ordnungsgeldes ausgeweitet oder die allgemeinen Verhaltensregeln der Parlamentarier um weitere Vorschriften ergänzt werden. Nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Linken, Jan Korte, gibt es allerdings noch keine konkreten Beschlüsse. Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau erklärte, der Ältestenrat lasse prüfen, ob die Geschäftsordnung eventuell geändert werden müsse, um solche Störungen sanktionieren zu können. »Bisher kann das Präsidium nur Fehlverhalten im Plenarsaal sanktionieren, nicht auf den Gängen oder anderswo im Gebäude. Bisher war das allerdings auch nie nötig«, sagte die Linken-Politikerin dem SPIEGEL. Laut Korte wurde im Ältestenrat auch über eine mögliche Anwendung von Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs gesprochen. Durch ihn ist die »Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans« oder der Versuch dazu mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren belegt. Die Rechtsvorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf die Bedrohung einzelner Parlamentarier; Schneider: AfD steht nicht auf Boden des Grundgesetzes
“Deshalb richtig, dass es Beobachtung durch Verfassungsschutz gibt”
. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hat zu rechtsstaatlicher Härte gegen die AfD aufgerufen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz begrüßt. “Die Demokraten müssen auf rechtsstaatlichem Wege Härte gegenüber den Feinden unserer parlamentarischen Demokratie zeigen”, sagte Schneider der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Freitag). “Bei den Vorfällen in der Bundestagssitzung und drumherum hat die AfD am Mittwoch erneut ihre anti-demokratische Fratze gezeigt. Sie steht nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes”, sagte Schneider. “Es ist deshalb auch richtig, dass es eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt.”