Bewährungsversager Steven F. wurde in der Berufungsverhandlung am Landgericht Dortmund zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht betonte die „Rohheit“ seiner Taten und die Langzeitfolgen für die Opfer. Seit November 2018 sitzt der Dortmunder Neonazi Steven F. in Haft. Nachdem er zuvor in Untersuchungshaft saß, hatte das Amtsgericht Dortmund ihn 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Ansicht von F. fiel die Strafe zu hoch und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu niedrig aus. Beide waren in Berufung gegangen. Deshalb wurde der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht neu aufgerollt. Für das Gericht keine leichte Aufgabe: Die Vorwürfe gegen Steven F. reichten von Körperverletzung über Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Betrug. So soll F. nach Ansicht des Gerichts unter anderem einen Sinto auf der Bartholomäus-Kirmes in Lütgendortmund antiziganistisch beleidigt und geschlagen haben. Auch als sein Opfer am Boden lag, soll der Neonazi ihm noch gegen den Kopf getreten haben, wodurch der Sinto das Bewusstsein verlor. Das Opfer und auch die Zeugen standen auch mehr als zwei Jahre nach der Tat sichtlich unter dem Eindruck des Angriffs. Richterin Dr. Wessel erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Zeugen wohl am liebsten gar nicht ausgesagt hätten. Mehrfach wurde im Prozess deutlich, mit welcher „Rohheit“ F. gegen seine Opfer vorging und was für ein Klima der Angst er verbreitete. In einer Dortmunder Kneipe hatte er 2017 einem Mann nach einer Meinungsverschiedenheit so heftig ins geschlagen, dass dieser mehrere Zähne verlor und eine Treppe herunterfiel. (…) Der Dortmunder Neonazi sitzt seit 2009 wegen Gewalttaten, Diebstählen und Beleidigungen quasi ununterbrochen auf der Anklagebank und gilt als Bewährungsversager – nichts was sich hätte strafmildernd auswirken können. Für Staatsanwalt Bittner sprach wenig für den Angeklagten.

via nordstadtblogger: Landgericht Dortmund verhängt zwei Jahre und acht Monate Haft für Dortmunder Neonazi-Schläger Steven F.