Der Attentäter von Halle ist am Montag zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damit hat die Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg die höchste mögliche Strafe ausgesprochen. Der Prozess war aus Platzgründen nach Magdeburg verlegt worden. Der Attentäter von Halle hatte im Oktober 2019 versucht in eine Synagoge einzudringen, als das nicht gelang, tötete er zwei Menschen und verletzte weitere. Im Prozess um den Attentäter von Halle ist am Montag das Urteil gesprochen worden. Stephan B. ist vom Oberlandesgericht wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in 51 Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damit ist die höchste mögliche Strafe ausgesprochen worden, die auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Ein “feiger Anschlag”. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte bei der Urteilsverkündung, es sei ein “feiger Anschlag” gewesen. Sie sagte weiter, der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. (…) Ungeklärt ist bis heute, inwiefern es Mitwissende oder möglicherweise Unterstützende der Tat gab. Der Attentäter von Halle handelte zwar am 9. Oktober 2019 allein, ist aber kein Einzeltäter. Wie Sachverständige vor Gericht belegt haben: Seine Ideologie speist sich auf ein weltweit im Internet verknüpftes Netz aus Gleichgesinnten. Radikalisiert hatte er sich auf einschlägigen Imageboards.

via mdr: Höchststrafe: Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt

siehe auch: Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er wollte bewaffnet in die Synagoge eindringen, dann erschoss er zwei Menschen. Jetzt wurde Stephan B. schuldig gesprochen. Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle (Saale) ist der Angeklagte Stephan B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg sprach den 28-Jährigen am Montag des zweifachen Mordes sowie des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen schuldig und stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. (….) Mit der Urteilsverkündung endet ein Prozess, der Maßstäbe im Umgang mit Täter und Opfern gesetzt hat. An der Schuld von Stephan B. und dessen Motivation gab es schon vor Beginn keinerlei Zweifel. Stephan B. hatte seine Tat im Internet gestreamt, sein Publikum sollte live dabei sein, als er sich am 9. Oktober 2019 aufmachte, um einen Anschlag auf die Synagoge in Halle zu verüben, wo sich 51 Menschen am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, zum Gebet versammelt hatten. B. wollte sie töten, scheiterte jedoch an der bruchsicheren Tür des Gotteshauses. Die selbstgebauten Waffen, auf die Stephan B. so stolz war, klemmten. Auf der Straße traf er auf Jana Lange, die auf dem Heimweg war. Er erschoss sie. Dann tötete er Kevin Schwarze, der seine Mittagspause im nahen Imbiss “Kiez-Döner” verbrachte. Der Angeklagte hielt ihn für einen “Nahöstler”, wie er es ausdrückte. Stephan B. hat Deutsche getötet – und damit, so sieht er es, versagt. (…) Der Angeklagte hatte vor der Tat zurückgezogen in seinem alten Kinderzimmer gelebt, hockte vor allem vor dem Computer. Er trieb sich auf Imageboards herum – Plattformen, auf denen man anonym rechtsextreme, antisemitische und pornografische Inhalte hochladen kann. Auch der Attentäter von Christchurch, auf den sich B. bezieht, nutzte Imageboards und wird dort wie ein Heiliger verehrt. Ob Stephan B. selbst Inhalte veröffentlichte, ist unklar. Ermittler des Bundeskriminalamts mussten vor Gericht einräumen, keine Kommunikation gesichert zu haben – genauso wenig wie Reaktionen auf die Tat. Mit einem Täter wie B. scheinen die Sicherheitsbehörden überfordert Dünn waren auch die Erkenntnisse zum Gaming-Verhalten von Stephan B. Er hatte online Ego-Shooter gespielt und per Computersimulation Waffen zusammen- und auseinandergebaut; Urteil im Halle-Prozess: Einer ist schuldig – wir alle sind verantwortlich. Der Attentäter von Halle wird wahrscheinlich nie wieder in Freiheit kommen. Doch seine menschenverachtenden Gedanken lassen sich nicht wegsperren. Sie sind im Netz, in der Gesellschaft. Wir müssen ihnen entgegentreten – jeden Tag, fordert RND-Reporter Jan Sternberg. Das Urteil gegen den Attentäter von Halle ist gerecht. Der 28-Jährige hat sich mit seiner Tat, hat sich mit seinem Hass gebrüstet – von der Live-Übertragung des Anschlags bis zu seinen Auftritten im Gerichtssaal. Er grinste, wenn Nebenkläger von ihrem Leid berichteten. Er provozierte bis zur Volksverhetzung, wenn Experten über Antisemitismus sprachen. Er stellte sich stur wie ein verstocktes Kind, als er über seine Kontakte und mögliche Eingeweihte befragt wurde. Er versuchte, immer und immer wieder, sich die Bühne zu nehmen, die ihm ein öffentlicher Prozess bot – bis zum letzten Wort, in dem er vom “Bürgerkrieg” faselte und den Holocaust leugnete, aber sonst nichts sagen wollte. Kein Wort der Reue, kein Wort der Menschlichkeit. (….) Der Hass aber, er bleibt, er wabert durchs Netz, durch die Straßen, durch die Köpfe, durch die Gesellschaft. Ein Nebenkläger, Rabbi Jeremy Borovitz, zitierte in seinem abschließenden Statement den berühmten US-amerikanischen Rabbiner Abraham Joshua Heschel mit den Worten: “In einer freien Gesellschaft sind einige schuldig – aber alle tragen Verantwortung.” Und Borovitz ergänzte: “Ein weiteres Halle, ein weiteres Hanau können wir nur verhindern, wenn die guten und anständigen Menschen der deutschen Gesellschaft so etwas nicht noch einmal geschehen lassen.” Der Attentäter ist 14 Monate nach seinem Anschlag verurteilt. Wir alle müssen weiterkämpfen, gegen den Hass und für das Leben.

Halle Synagoge Tür (01).jpg
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