Der rechtsextreme Mörder von Walter Lübcke soll die Höchststrafe bekommen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Täter auch einen weiteren Anschlag vor. Der Mord erschütterte die Bundesrepublik, einen tödlichen rechtsextremen Anschlag auf einen Politiker hatte es nach dem Krieg nicht gegeben. Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) habe eine „historische Dimension“, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag im Plädoyer vor dem 5. Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts. Killmer machte deutlich, dass die Bundesanwaltschaft den angeklagten Neonazi Stephan Ernst (47) für schuldig hält, Lübcke am späten Abend des 1. Juni 2019 erschossen zu haben. Ernst habe aus einer flüchtlingsfeindlichen Motivation gehandelt. Killmer forderte für Ernst lebenslange Haft. Das Urteil wird für den Januar erwartet. Der Neonazi hasste Lübcke, nachdem der Politiker im Oktober 2015 öffentlich die Unterbringung von Asylbewerbern gerechtfertigt und Flüchtlingsfeinden gesagt hatte, sie könnten Deutschland verlassen, sollten sie dessen Werte nicht vertreten. (…) Ernst könnte dann nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden und müsste vermutlich 20 Jahre oder noch länger die Strafe absitzen. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft sind zudem die Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung erfüllt. Der Neonazi, der schon vor dem Mord an Lübcke schwere Gewalttaten verübt hatte, käme dann auch nach Verbüßung der Strafe nicht frei. Den Mitangeklagten im Fall Lübcke, Markus H. (44), hält die Bundesanwaltschaft für schuldig, Stephan Ernst in der Absicht bestärkt zu haben, Lübcke zu ermorden. Markus H. soll Ernst auch im Umgang mit Schusswaffen trainiert haben. Für die Bundesanwaltschaft ist jedoch nicht erwiesen, dass H. beim Mord an Lübcke dabei war. Das hatte Ernst im August behauptet. Die Bundesanwaltschaft fordert für Markus H. neun Jahre und acht Monate Haft wegen Beihilfe zum Mord und für einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

via tagesspiegel: Neonazi Stephan Ernst soll lebenslang in Haft Bundesanwaltschaft sieht bei Mord an Walter Lübcke „historische Dimension“