Der Hessische Staatsgerichtshof weist den AfD-Abgeordneten Gagel mit seinem Einspruch ab. Die Gründe sind bemerkenswert. Der AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Gagel ist mit seinem Einspruch gegen die Sitzverteilung im hessischen Landtag gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof wies Gagels Wahlprüfungsbeschwerde jetzt als unzulässig zurück. Gagel bezeichnete die Entscheidung als einen „Skandal“. (…) Der Abgeordnete Gagel hatte die Berechnungen für die AfD-Fraktion vorgenommen, aber auch persönlich Einspruch erhoben. Der erfolgte nach Darstellung des Gerichts, indem Gagel eine E-Mail mit PDF-Anhang an Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) schickte. Das Wahlprüfungsgericht erklärte den Einspruch für offensichtlich unbegründet. Dagegen wandte sich Gagel mit seiner Eingabe an den Staatsgerichtshof. Das höchste hessische Gericht lehnte seine Klage ab, da Gagels Einspruch gegen die Sitzverteilung nicht formgerecht gewesen sei. Notwendig sei „die Einhaltung der Schriftform, wozu die Übersendung einer E-Mail nicht ausreicht“, urteilte der Staatsgerichtshof.
Die Richterinnen und Richter räumen zwar ein, dass im Gesetz nicht ausdrücklich ein „Schriftformerfordernis“ festgelegt sei. Dieses leiten sie aber aus der Anforderung des Gesetzes ab, dass der Einspruch „innerhalb eines Monats beim Landtag eingegangen und mit Gründen versehen sein“ müsse. (…) Gagel zeigte sich am Mittwoch verärgert, dass das Gericht „eine inhaltliche Diskussion aus formalen Gründen, die auf sehr zweifelhaftem Boden stehen, erst gar nicht zugelassen“ habe. Er äußerte den Verdacht, dass hier „sensible Entscheidungen vor dem Staatsgerichtshof nach Parteibuch gefällt werden, weil man inhaltlich blank ist“. Das gefährde aus seiner Sicht ernsthaft die Demokratie. Aktenzeichen: P.St. 2735

via fr: AfD-Mann scheitert vor Gericht