Die Deutsche Bahn greift zum letzten Mittel, um noch effektiver gegen Maskenverweigerer vorzugehen. Künftig soll es möglich sein, einen sogenannten Beförderungsausschluss auszusprechen. Die betroffenen Passagiere dürfen dann nicht mehr in Zügen der Deutschen Bahn mitfahren. Die Deutsche Bahn geht einen Schritt weiter, um Maskenverweigerern einen Riegel vorzuschieben. So sei es künftig möglich, gegenüber Passagieren, die wiederholt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, einen Beförderungsausschluss auszusprechen. Das bestätigte ein Bahnsprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Zuvor hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet. Die Bahn beruft sich bei der Maßnahme auf den Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Der besage, dass ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“ könne, sagte ein DB-Sprecher der „Welt am Sonntag“. Für einen Maskenverweigerer würde das ein dauerhaftes Reiseverbot in Zügen der Deutschen Bahn bedeuten. Besteigt er trotzdem einen Zug, muss er mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Die Tat kann dann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

via rnd: Deutsche Bahn droht Maskenverweigerern mit dauerhaftem Reiseverbot

Landtagsprojekt Thüringen 2016 Stephan Brandner IMG 9940 LR10 by Stepro.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Stepro” title=”User:Stepro”>Steffen Prößdorf</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link – symbolbild

Categories: Allgemeinlike