Das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet über die Suspendierung einer Polizeibeamtin. Diese war Mitglied einer Chat-Gruppe in der rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. Nach einer Reihe von Suspendierungen von Polizisten im Zusammenhang mit rechtsextremen Chat-Gruppen hat ein erster Fall das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erreicht. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf Mitte Dezember per Eilverfahren die Suspendierung einer Beamtin bestätigt hatte, legte die Polizistin nach Angaben des OVG von Dienstag jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung in der nächsten Instanz ein. Das Düsseldorfer Polizeipräsidium hatte der Beamtin die Amtsführung wegen des Verdachts entzogen, dass sie eine Gesinnung teile, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe. Diese Sicht bestätigte das Verwaltungsgericht. Holocaustverharmlosung und rassistische Inhalte auf dem Handy Demnach erhielt die Beamtin monatelang auf ihrem Mobiltelefon in vier Chat-Gruppen Bilder, die „ebenso eindeutige wie unerträglich geschmacklose Anspielungen auf Akteure und Geschehnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft enthielten“. Der Holocaust sei verharmlost und NS-Opfer wie Anne Frank in unerträglicher Weise der Lächerlichkeit preisgegeben worden. Andere Inhalte seien rassistisch. Die Polizistin soll die Inhalte zwar nicht selbst verbreitet, aber zum Teil mehr als zehn Monate auf ihrem Mobiltelefon belassen haben, ohne sich von diesen zu distanzieren.

via dorstenerzeitung: Rechtsextreme Chats: Polizistin zieht wegen Suspendierung vor OVG

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