Kristin Brinker wollte die Verbreitung einer kritischen Äußerung über sich verhindern. Sie kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. In ihrem Konflikt mit ihrem Fraktionsvorstand in der Hauptstadt ist die AfD-Politikerin Kristin Brinker juristisch unterlegen. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Antrag der Abgeordneten auf vorläufigen Rechtsschutz ab, mit dem sie der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte verbieten wollte, eine kritische Äußerung über sie zu verbreiten. Wie aus dem Beschluss der Kammer von Ende Dezember hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ging es dabei um den in einer Pressemitteilung verbreiteten Satz: „Zuvor hatte sich in der Fraktionssitzung der Verdacht erhärtet, dass sie von der gezielten Manipulation eines Wirtschaftsprüfer-Gutachtens durch den bereits entlassenen Fraktionsgeschäftsführer wusste.“ Das Gericht betrachtete die Formulierung im Kontext der Vorfälle rund um das Gutachten als „zulässige Meinungsäußerung“.

via berliner zeitung: Streit in AfD-Fraktion: Politikerin verliert vor Gericht