Im niedersächsischen Einbeck hatten im Juni zwei Neonazis einen Sprengstoffanschlag auf das Privathaus einer 41-jährigen Frau verübt. Vom Amtsgericht Einbeck wurden die beiden Männer nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle allerdings zu mild bestraft. Deshalb hat sie nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Mit dem von zwei Neonazis verübten Sprengstoffanschlag auf das Haus einer 41-jährigen Frau aus Einbeck muss sich demnächst das Landgericht Göttingen befassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Einbeck Berufung eingelegt, wie Behördensprecher Bernd Kolkmeier am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. (…) Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die beiden Männer am Morgen des 10. Juni einen nicht zugelassenen, sogenannten „Polenböller“ in den Briefkasten der Frau geworfen hatten. Der Sprengsatz war explodiert und hatte den Briefkasten beschädigt, Trümmer wurden mehrere Meter weit in den Wohnbereich geschleudert. (…) Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Männern Sachbeschädigung, versuchte schwere Brandstiftung und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Sie hätten beabsichtigt, einen „größtmöglichen Schaden“ im Gebäudeinneren durch die Explosion und einen dadurch entstehenden Brand hervorzurufen. Der 26-jährige ist bereits mehrfach vorbestraft. Zuletzt war er im Oktober vom Amtsgericht Einbeck zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden: Wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Bedrohung – unter anderem gegen die Frau, die auch Ziel des Sprengstoffanschlages war. Weitere Verfahren gegen ihn sind anhängig. Beide Männer sind seit längerem in der Einbecker Neonazi-Szene aktiv, zunächst in der rechtsextremen „Kameradschaft Einbeck“, später im Umfeld der Partei „Die Rechte“.

via rnd: Neonazi-Anschlag in Einbeck: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein