Am 20. September 2017 hat die Bundesregierung die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA) angenommen. Bindend ist die Definition dadurch zwar nicht geworden, aber sie erhielt größeres Gewicht und dient zur Einschätzung darüber, was Antisemitismus ist und vor allem wie er sich äußert. Schon 2016 wurde die Definition der IHRA veröffentlicht. Seitdem wird sie in immer mehr Ländern implementiert. Unter anderem in Großbritannien, Rumänien, Israel, Österreich und Frankreich. Jetzt hat die IHRA zusammen mit der Europäischen Kommission und dem Bundesverband der „Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus“ (RIAS) ein Handbuch veröffentlicht, das zeigen soll, wie die Definition in der Praxis funktioniert.
Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ So lauten die zentralen Sätze der Arbeitsdefinition. Ergänzt wird die Definition mit einigen Beispielen, die auch israelbezogenen Antisemitismus und Verschwörungserzählungen miteinbeziehen: „Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass ‚die Dinge nicht richtig laufen‘. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.“ (…) Das aktuelle Handbuch von RIAS (hier als PDF-Download verfügbar) erläutert die unterschiedlichen Dimensionen der Arbeitsdefinition anhand von 22 konkreten Vorfällen und Straftaten in ganz Europa. Dazu kommen 35 Beispiele, die zeigen, wie die Arbeitsdefinition in den Bereichen Bildung, Sport, Justiz, staatliche Förderung, Zivilgesellschaft, aber auch Strafverfolgung zum Einsatz gekommen ist. Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, attestiert dem Handbuch einen „echten Mehrwert“.

via belltower: Wie Zivilgesellschaft, Politik und Justiz mit Antisemitismus umgehen können

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