Ursprünglich geplante Demonstration in Nürnberg war bereits verboten worden. Nachdem die Querdenker-Bewegung in Nürnberg ein Verbot ihrer angemeldeten Demonstrationen kassiert hatten, hatten sie versucht, nach Stein bei Nürnberg auszuweichen. Doch auch hier entschied nun – letztinstanzlich – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Auch diese Demo bleibt verboten. Für Nürnberg hatten “Querdenker” in diversen Kanälen zu einem – ebenfalls verbotenen – “Gottesdienst” am Sonntag aufgerufen, was vor allem bei den Kirchen Entsetzen hervorruft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag, 16. Januar, die Beschwerde des Veranstalters einer in Stein bei Nürnberg geplanten Versammlung unter dem Motto “Söder, wir kommen wieder! Friede, Freiheit & Demokratie” ab. Es bestätigte damit – wie zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach – das Versammlungsverbot des Landratsamts Fürth. Zur Begründung führte der für das Versammlungsrecht zuständige 10. Senat aus, dass die Versammlungsbehörde aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Versammlungen der Querdenker-Szene zu Recht davon ausgegangen sei, dass es bei der Durchführung zu infektionsschutzrechtlich unvertretbaren Zuständen kommen werde. In der Vergangenheit, zum Beispiel bei der eigentlich verbotenen Demo am 3. Januar, hatten sich hunderte Menschen auf dem Nürnberger Hauptmarkt versammelt und waren vielfach ohne Masken und Abstand laut schreiend herumgesprungen.

via nordbayrn: Verwaltungsgerichtshof: Querdenker dürfen auch nicht in Stein demonstrieren