Ob jemand zu einer ethnischen Minderheit gehört, hat die Behörden nicht zu interessieren. Dennoch finden sich in den Akten der Berliner Polizei Begriffe wie “Roma”, “Sinti” oder “Zigeuner”. Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte hat das nun beanstandet. (…) Die Berliner Polizei ist dabei jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat die Trickdiebstähle nicht nur verfolgt, sondern die Taten in internen Vorgängen auch immer wieder mit einer ethnischen Minderheit verknüpft: den Sinti und Roma. So vermerkte die Berliner Polizei nach SZ-Informationen allein 2017 in 31 Fällen Begriffe wie “Roma”, “Sinti” oder “Zigeuner”. Die Angaben fanden sich in Strafanzeigen, Durchsuchungs-, Zwischen- oder Schlussberichten an die Staatsanwaltschaft, oft waren es einfach nur Zitate aus Zeugenvernehmungen. Immer wieder aber wurden solche Bezeichnungen auch anlasslos in Verbindung mit Trickdiebstählen benutzt. Und Letzteres ist nach Ansicht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk rechtswidrig. Denn die Polizei darf die ethnische Zugehörigkeit eines Menschen nur unter ganz bestimmten Bedingungen verwerten. Etwa, wenn sie für die Fahndung notwendig ist oder ein fremdenfeindliches oder rassistisches Motiv infrage kommt. Ansonsten habe die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder einer “Volkszugehörigkeit” nichts in den Akten verloren, heißt es aus dem Büro der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Sie hat das nun förmlich beanstandet – das ist die schärfste Maßnahme, die sie zur Verfügung hat.
Das klingt erst einmal wie ein Nebenschauplatz auf dem riesigen Gebiet der Datenschutzgesetze, das Problem reicht aber wesentlich tiefer. Für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sind solche Vorfälle ein Beleg für einen “antiziganistischen Blick”, der zur Folge habe, dass Sinti und Roma allein aufgrund ihrer Abstammung pauschal mit Kriminalität in Verbindung gebracht würden. Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats, sagt, er sei vor allem darüber besorgt, dass die Polizeibehörden möglicherweise systematisch die Daten von Sinti und Roma erheben. Eine Praxis, die ihn an ein tragisches Kapitel aus der Vergangenheit erinnert. Über Jahrhunderte wurden Sinti und Roma von Polizeidienststellen in sogenannten “Zigeunernachrichtendiensten” erfasst, es gab “Zigeunerexperten”, die Karteien und Steckbriefe von Sinti und Roma erstellten, und wer sich in einer solchen Zusammenstellung wiederfand, war ein Leben lang gebrandmarkt. Die Nationalsozialisten bedienten sich solcher Erkenntnisse, um Sinti und Roma zu verfolgen und zu ermorden. Die Berliner Polizei hat dabei eine besonders unrühmliche Geschichte. Hier war ein Kriminalobersekretär namens Leo Karsten langjähriger Leiter eines “Zigeunerreferats” und sorgte 1942 dafür, dass die in Berlin lebenden Sinti festgenommen und nach Auschwitz deportiert wurden. Zwar gibt es bislang keine wissenschaftliche Untersuchung darüber, wie und ob deutsche Polizeibehörden Daten von Sinti und Roma erfassen. Die Juristin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sich für Grundrechte einsetzt und den Fall mit einer Beschwerde ins Rollen gebracht hat, glaubt aber, dass Sinti und Roma nach wie vor in irgendeiner Weise in den Datenbanken der Ermittlungsbehörden kategorisiert würden. Etwa durch Vermerke wie “mobile ethnische Minderheit”, “reisende Täter”, “Südosteuropäer” oder “HWAO”, eine Abkürzung für “häufig wechselnden Aufenthaltsort”.

via sz: Berliner Polizei erhob rechtswidrig Daten von Sinti und Roma