Wenn eine konkrete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) geschmäht wird, kann dies als Beleidigung bestraft werden. Wer Polizeieinheiten von „überschaubarer“ Größe beleidigt, macht sich strafbar. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Göttingen. Es bekräftigte aber, dass die Polizei in ihrer Gesamtheit nicht beleidigungsfähig ist. Im konkreten Fall hatte die linke Szene Göttingens im Oktober 2017 vor dem örtlichen Landgericht demonstriert, weil drinnen ein Prozess gegen einen bekannten Rechtsextremisten stattfand. Die Polizei war auch stark vertreten. Ein linker Demonstrant trug unter der geöffneten Jacke einen Pulli mit der Aufschrift „FCK BFE“, was von den Polizisten als „Fuck Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit“ gelesen wurde.Nachdem der Mann sich weigerte, die Jacke zu schließen, beschlagnahmte die Polizei den Pullover. Allerdings trug er unter dem Pulli ein T-Shirt, auf dem auch „FCK BFE“ stand. Das Amtsgericht Göttingen verurteilte den Demonstranten im Juli 2018 wegen Beleidigung der BeamtInnen der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit (BFE) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen (600 Euro). Die BFE sei eine „überschaubare Personengruppe“ und der Mann habe gewusst, dass die BFE an diesem Tag im Einsatz sein werde. Der Begriff „Fuck“ sei hier als abwertende Schmähung und Formalbeleidigung zu verstehen. (…) Die Karlsruher RichterInnen bekräftigten jedoch ihre ständigeRechtsprechung, dass häufig benutzte Aussagen wie „FCK CPS“ („fuck cops“) oder „ACAB“ („all cops are bastards“) nicht strafbar seien, weil es hier nicht um bestimmte BeamtInnen gehe, sondern um die „Institution der Polizei“. Die englische Bezeichnung „Cops“ sei möglicherweise sogar an alle „Personen mit polizeilicher Funktion auf der Welt“ gerichtet. 2015 hatte das BVerfG entschieden, dass eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.(Az.: 1 BvR 842/19)

via taz: Karlsruhe zu Polizeibeleidigungen: „FCK BFE“ kann strafbar sein

Auszug Urteil