Ein Berliner Finanzamt hat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Grund: Der bayerische Verfassungsschutz stuft den regionalen Vereinsableger als extremistisch ein. Die Rechtslage dazu ist undurchsichtig. (…) Kerth betont, bei der größten rechtsextremen Mordserie, den NSU-Morden, sei die Rolle des Verfassungsschutzes bis heute ungeklärt. Und ausgerechnet dieser Verfassungsschutz verunglimpfe ihren antifaschistischen Verband als extremistisch. „Dieser Begriff des Extremismus, auf dem die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden stattfindet und auf deren Grundlage die VVN-Bund der Antifaschisten in elf von 16 Bundesländern und vom Bundesdienst beobachtet wird, das muss aufhören! Das hat mit Demokratie nichts zu tun.“ (…) Der Hintergrund: Laut Steuerrecht wird Körperschaften die Gemeinnützigkeit nicht gewährt, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt werden. Dies besagt Paragraf 51 der Abgabenordnung. (…) Wer bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen nach den Details fragt, wird abgewiesen – Begründung „Steuergeheimnis“. Manchmal erregt sich aber auch die Pressesprecherin am Telefon, die VVN – Zitat – „sei ja auch ganz schön auffällig geworden“. Nur selten gewährt ihr Chef, Finanzsenator Matthias Kollatz, ein Interview dazu – wie im vergangenen Sommer. Aber selbst dann lässt sich der SPD-Politiker nicht viel entlocken über den Streit mit der antifaschistischen Vereinigung.

via deutschlandfunk: Tücken des SteuerrechtsAntifaschisten kämpfen um ihre GemeinnützigkeitVon Jens Rosbach