Der Ex-Geschäftsführer der AfD-Fraktion klagt erfolgreich gegen seine Entlassung. Das Urteil stärkt Kritiker des Vorstands. Einer spricht von „Beutegemeinschaft“. Im Streit um die Finanzen der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Fraktionsvorstand unter Führung von Georg Pazderski einen empfindlichen Rückschlag erlitten. Am Mittwochmorgen hob das Arbeitsgericht im Beisein des Anfang August geschassten Fraktionsgeschäftsführers Andreas Einfinger dessen fristlose Entlassung auf. Einer Gerichtssprecherin zufolge sei die Kündigung unwirksam, Augenzeugen sprachen von einer „vollumfänglichen Entlastung“ Einfingers. Das gelte auch für den vom Fraktionsvorstand gegenüber Einfinger erhobenen Vorwurf, dieser habe ein Gutachten zu den Fraktionsfinanzen „manipuliert“. Die Folge des Urteils: Der von der Fraktion mit einem „Hausverbot“ belegte Einfinger hat Anspruch auf eine angemessen Abfindung, dem Vernehmen nach im hohen fünfstelligen Bereich – mindestens.

via tagesspiegel: Teure Niederlage vor Gericht Die Berliner AfD-Fraktion hat nun ein Geldproblem