Ein 29 Jahre alter Tiroler, der eine Zeit lang als „Gebietsleiter Tirol” fungiert hatte, bekam wegen Wiederbetätigung drei Jahre bedingt. Von der inkriminierten Vorbereitung zum Hochverrat wurde er wie drei andere freigesprochen. Am Wiener Landesgericht sind am Montag vier frühere Mitglieder der rechtsextremen „Europäischen Aktion” (EA) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinn des Paragrafen 3 a Ziffer 2 Verbotsgesetz schuldig erkannt worden. Von der ebenfalls inkriminierten Vorbereitung zum Hochverrat wurden sie allerdings freigesprochen. Ein 66-Jähriger IT-Experte wurde überhaupt von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Für einen 42-jährigen früheren Postbediensteter und einen 70 Jahre alte gebürtigen Ungarn setzte es jeweils fünf Jahre Haft. Sie bekamen jedoch vier Jahre auf Bewährung nachgesehen und müssten damit bei Rechtskraft der Entscheidung nur ein Jahr absitzen. Ein 29 Jahre alter Tiroler, der eine Zeit lang als „Gebietsleiter Tirol” fungiert hatte, bekam drei Jahre bedingt, der ehemalige „Stützpunktleiter Weinviertel” – ein 50 Jahre alter Heizungstechniker – vier Jahre bedingt. (…) Bei der „Europäischen Aktion” hatte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk gehandelt, das Ziele vertrat, „die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden”, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs des Verfahrens dargelegt hatte. Die Neonazi-Gruppierung habe „einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System” geplant. Das bekräftigte sie am Montag auch in ihrem Schlossplädoyer: „In so etwas stolpert man nicht nur hinein.” Der Gesetzgeber schütze den Staat vor nationalsozialistischen, staatsfeindlichen Verbindungen. Es gehe darum, dafür zu sorgen, „dass solchen Bewegungen ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben wird”, meinte Kerbl-Cortella, die sich für „salomonische Urteile” aussprach.

via tt: Vier Schuldsprüche im Prozess um rechtsextreme „Europäische Allianz”