Wegen konkreter Hinweise auf Patentrechtsverletzungen will das Verteidigungsministerium will den Auftrag für die Lieferung des neuen Sturmgewehrs der Bundeswehr nun doch nicht an den Thüringer Waffenfabrikanten C. G. Haenel vergeben. Verteidigungspolitiker im Bundestag seien am Montag über eine entsprechende Entscheidung informiert worden, berichtete die Deutsche Presseagentur am Abend. Das Ministerium führte demnach Hinweise auf Patentrechtsverletzungen als Grund an, die bereits Ende vergangenen Jahres in einem Expertengutachten dargestellt worden seien. C. G. Haenel aus Suhl hatte sich Mitte September 2020 in einem Bieterverfahren für 120.000 Waffen gegen den bis dato führenden deutschen Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch durchgesetzt, der bei einem Ausschluss von Haenel der einzige verbleibende Bieter ist. Bereits im Oktober hatte die Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) den Auftrag an Haenel aufgrund einer Beschwerde von Heckler & Koch wegen möglicher Patentrechtsverletzung vorerst gestoppt. Nach Angaben des Bundeswehr-Blogs “Augen geradeaus” war der Entwickler der Waffe MK 556, die bei Haenel bestellt werden sollte, “früher auch für Heckler & Koch tätig”.

via tp: C. G. Haenel verliert Auftrag für Bundeswehr-Sturmgewehre

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