Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz erhält schon wieder eine Morddrohung vom „NSU 2.0“. Weil das Innenministerium die Kosten für Schutzmaßnahmen nicht übernimmt, fühlt sie sich vom Land Hessen im Stich gelassen. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz hat schon wieder eine Morddrohung erhalten, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet ist. Wie die Juristin am Freitag der Frankfurter Rundschau sagte, sei das neue Drohschreiben vor zwei Wochen bei ihr eingegangen. Basay-Yildiz erhält seit August 2018 rassistische Morddrohungen, deren Absender sich nach den Rechtsterroristen vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) benennen. Ende 2018 waren die Drohungen öffentlich bekannt geworden, zudem hatte sich herausgestellt, dass private Daten der Anwältin vor der ersten Drohung an einem Dienstcomputer im ersten Frankfurter Polizeirevier abgerufen worden waren. Die Polizistin, die während der Abfrage eingeloggt war, hatte zudem mit fünf Kollegen rechtsextreme Botschaften in einer Chatgruppe ausgetauscht. Die Ereignisse hatten den Polizeiskandal ausgelöst, der immer weitere rechtsextreme Umtriebe in der Polizei zu Tage gefördert hat und Hessen seit mehr als zwei Jahren in Atem hält. (…) Ebenso wütend wie die Drohungen macht Basay-Yildiz, dass sie sich vom Land Hessen zu wenig geschützt fühlt. Die Anwältin war umgezogen, ihre neue Adresse kann nur schwer abgerufen werden. Trotzdem schickte der „NSU 2.0“ ihr Anfang vergangenen Jahres eine Drohung, die ihre neue Anschrift enthielt. Deshalb hat die Juristin Schutzmaßnahmen umgesetzt, die das hessische Landeskriminalamt ihr 2019 empfohlen hatte. Die Rechnung in Höhe von 5083,93 Euro hat sie im vergangenen Dezember ans hessische Innenministerium geschickt – mit dem Hinweis, dass sie einen Amtshaftungsanspruch habe, weil ihre Probleme durch Beamte ausgelöst worden seien. Mitte Februar erhielt sie im Namen des hessischen Innenministeriums eine Antwort von Landespolizeipräsident Roland Ullmann. Darin hieß es, Basay-Yildiz habe keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Es gebe keine Hinweise dafür, dass die illegale Datenabfrage „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“ erfolgt und einer „hoheitlichen Tätigkeit“ zuzurechnen sei. Die Rechtsanwältin ist von dieser Argumentation empört. „Man kann nicht einfach sagen, wir haben damit nichts zu tun“, sagte sie der FR. Die Abfrage sei von Beamt:innen in der Dienstzeit am Dienstcomputer vorgenommen worden, trotzdem werde ihre Lage wie ein Privatproblem behandelt. Das Verhalten des Innenministeriums beschädige das Vertrauen in den Rechtsstaat.

via fr: HESSISCHER POLIZEISKANDAL – „NSU 2.0“ droht weiter